Gasprüfungen*

Ihr Kraftfahrzeug wird mit Gas betrieben oder Sie haben eine gasbetriebene Küche in Ihrem Wohnwagen? Die Schumann-Prüf GmbH bietet alle vorgeschrieben Gasabnahmen an jedem unserer Standorte an. Bitte beachten Sie, dass für eine ordnungsgemäße Gasprüfung der Gastank zu mindestens 50% gefüllt sein muss.

Prüfungen an Gasanlagen von Verbrennungsmotoren

In § 41a (5) StVZO wird die Prüfung* von Gasanlagen geregelt. Hierdurch soll erreicht werden, dass notwendige Standards bei der Benutzung der Gasanlagen in Kraftfahrzeugen eingehalten werden.

 

Folgende Prüfungen sind vorgeschrieben

Die Gassystemeinbauprüfung (GSP) ist bei Gasanlagen durchzuführen, wenn diese in einem Fahrzeug nachgerüstet worden ist.

Nach jeder Reparatur an der Gasanlage, nach Unfällen oder Brand, muss eine Gasanlagenprüfung (GAP) durchgeführt werden.

Im Rahmen der periodischen Fahrzeuguntersuchung (Hauptuntersuchung) an Fahrzeugen mit Gasanlagen ist eine wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP) notwendig. Die Durchführung dieser Gasprüfung ist nicht erforderlich, wenn eine Gassystemeinbauprüfung (GSP)oder eine Gasanlagenprüfung (GAP) maximal 12 Monate vor der Hauptuntersuchung durchgeführt wurde.

Die Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen, wie Wohnwagen und Reisemobilen, ist bei Installation, Instandhaltung und Betrieb durch das DVGW-Arbeitsblatt G 607 vorgeschrieben. Die Gültigkeit dieser Untersuchung beträgt 2 Jahre. Bitte vereinbaren Sie für diese Prüfungen einen Termin.

Unsere Standorte für GWP Gasprüfungen

* Die Überprüfung erfolgt im Namen und für Rechnung der GTÜ. Die GTÜ ist Deutschlands größte amtlich anerkannte Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger, die sich seit der Prüfmonopolöffnung 1990 (neben TÜV/DEKRA) etabliert hat. Seitdem haben Autofahrer und Kfz-Betriebe eine weitere Alternative für die Durchführung der amtlichen Fahrzeuguntersuchungen (Hauptuntersuchung mit integrierter „Abgasuntersuchung“, Änderungsabnahmen, Sicherheitsprüfungen u.v.m.).