Service

» Hauptuntersuchung nach §29 StVZO*

Als Vertragspartner der GTÜ mbH führen wir die gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Fahrzeugprüfungen für Ihr Fahrzeug aus. An unseren modernen Prüfstellen in Dortmund, Castrop-Rauxel, Hamm, Unna und Erfurt können Sie Ihr Fahrzeug prüfen lassen.

Die Hauptuntersuchung, im Volksmund gerne als "TÜV" bezeichnet, ist die regelmäßige Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die in der Bundesrepublik Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen sind.

Für privat genutzte Pkw und Krafträder ist die Hauptuntersuchung (HU) alle 2 Jahre vorgeschrieben. Lkw und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur HU.

Einige Punkte können Sie leicht anhand der folgenden Checklisten selbst überprüfen,
bevor Sie zur Hauptuntersuchung vorfahren:

PDF HU Checkliste PKW
PDF HU Checkliste Motorrad
PDF HU Checkliste Ihres Wohnmobils/Ihres Wohnwsagens
PDF HU Checkliste Ihrer land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschine

Sofern Sie alle oben genannten Fragen positiv beantwortet haben, stehen die Chancen auf Zuteilung einer neuen HU-Plakette besser. Unsere Prüfingenieure erneuern nach bestandener Prüfung die amtliche Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen.

Sie können diesen Service ohne Voranmeldung in Anspruch nehmen.

* im Namen und für Rechnung der GTÜ in Stuttgart durch die Schumann-Prüf GmbH

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» Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO*

Sie mögen Breitreifen mit schicken Alufelgen, Sportfahrwerke oder benötigen eine Anhängekupplung? Sie möchten an Ihrem Motorrad eine Leistungsreduzierung oder Leistungssteigerung durchführen oder haben z.B. einen anderen Lenker montiert?

PDF Tuning Ratgeber

Werden an Ihrem Fahrzeug Umbauten vorgenommen, so ist zu beachten, dass die Betriebserlaubnis durch den Anbau dieser Teile erlöschen kann, wenn nicht unverzüglich eine Abnahme des Ein- oder Anbaus vorgenommen wird. Lesen Sie daher die mit den Teilen mitgelieferten Papiere sorgfältig durch. Sind Sie unsicher, ob eine Abnahme erforderlich ist oder nicht, stehen wir Ihnen gern mit Informationen zur Seite und führen, sofern erforderlich, die Abnahme auch durch.

Unsere GTÜ-Prüfingenieure begutachten die Zulässigkeit und den Anbau der gewünschten Änderung. Über die Veränderung an Ihrem Fahrzeug erhalten Sie eine Anbaubescheinigung, mit der Sie die Zulässigkeit der Veränderung an Ihrem Fahrzeug dokumentieren können.

Sie können diesen Service ohne Voranmeldung in Anspruch nehmen.

* im Namen und für Rechnung der GTÜ in Stuttgart durch die Schumann-Prüf GmbH

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» Gasprüfungen

Prüfungen an Gasanlagen von Verbrennungsmotoren:

In § 41a (5) StVZO wird die Prüfung von Gasanlagen geregelt. Hierdurch soll erreicht werden, dass notwendige Standards bei der Benutzung der Gasanlagen in Kraftfahrzeugen eingehalten werden.

Es sind folgende Prüfungen vorgeschrieben:

Gassystemeinbauprüfung (GSP)*

Die GSP ist bei Gasanlagen durchzuführen, wenn diese in ein Fahrzeug nachgerüstet worden ist.

Gasanlagenprüfung (GAP)*

Bei jeder Reparatur an der Gasanlage, nach Unfällen oder Brand, muss eine GAP durchgeführt werden.

wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP)*

Im Rahmen er periodischen Fahrzeuguntersuchung (Hauptuntersuchung) an Fahrzeugen mit Gasanlagen ist eine wiederkehrende Gasanlagenprüfung notwendig. Die Durchführung einer GWP ist nicht erforderlich, wenn eine GSP oder GAP max. 12 Monate vor der Hauptuntersuchung durchgeführt wurde.

* im Namen und für Rechnung der GTÜ in Stuttgart durch die Schumann-Prüf GmbH

Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen nach DVGW

Die Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen, wie Wohnwagen und Reisemobilen, ist bei Installation, Instandhaltung und Betrieb durch das DVGW-Arbeitsblatt G 607 vorgeschrieben. Die Gültigkeit dieser Untersuchung beträgt 2 Jahre.

Bitte vereinbaren Sie für diese Prüfungen einen Termin.

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» Feinstaubplakette*

Immer mehr Städte legen Umweltzonen an, um die Feinstaubbelastung zu reduzieren. Die für das Befahren dieser Zonen erforderlichen Schadstoffplaketten erhalten Sie auch bei uns zu einem Preis von 7,50 € (inkl. der gesetzlichen MwSt.).

Welche Plakette Ihr Fahrzeug bekommt, erfahren Sie schnell und ohne Probleme bei uns. Sprechen Sie uns an. Unsere Prüfingenieure stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

* im Namen und für Rechnung der GTÜ in Stuttgart durch die Schumann-Prüf GmbH

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» Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO,
   Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer*

Nach §2 Abs. 22 FZV ist ein Oldtimer ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht und sich in einem guten Erhaltungszustand befindet. Das Fahrzeug soll auch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Um ein Fahrzeug, das den oben genannten Anforderungen entspricht, als Oldtimer zuzulassen, bedarf es eines "Gutachtens für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer" nach § 23 StVZO. Seit dem 01.03.2007 sind wir als Vertragspartner der GTÜ berechtigt, diese Gutachten zu erstellen.

Wir bieten diese Untersuchungen an allen Prüfstellen unseres Hauses an. Sie können diesen Service ohne Voranmeldung in Anspruch nehmen.

* im Namen und für Rechnung der GTÜ in Stuttgart durch die Schumann-Prüf GmbH

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» Sicherheitsprüfungen (SP)*

Für Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und Anhängern ab 10 t ist eine SP erforderlich. Auch bei Kraftomnibussen und anderen Kraftfahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen ist eine SP durchzuführen.

Sie können diesen Service ohne Voranmeldung an unserer Prüfstelle in Dortmund in Anspruch nehmen.

* im Namen und für Rechnung der GTÜ in Stuttgart durch die Schumann-Prüf GmbH

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» BOKraft*

Fahrzeuge, die zur entgeltlichen gewerblichen Personenbeförderung genutzt werden (Taxen, Busse), müssen die wiederkehrende Prüfung oder Erstabnahme nach § 41 bzw. § 42 BOKraft nachweisen. Unsere Prüfingenieure führen diese Untersuchung in allen Prüfstellen unseres Hauses durch.

Sie können diesen Service für Taxen und Kleinbusse ohne Voranmeldung an allen unseren Prüfstellen in Anspruch nehmen.
Den Service für große Busse können Sie ohne Voranmeldung an unserer Prüfstelle in Dortmund in Anspruch nehmen.

* im Namen und für Rechnung der GTÜ in Stuttgart durch die Schumann-Prüf GmbH

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» Verlängerung der ADR-Bescheinigung nach § 6 Abs. 10 GGVSE*

Als Halter eines Fahrzeugs zur Beförderung gefährlicher Güter können Sie in unserer Prüfstelle in Dortmund die ADR-Bescheinigung verlängern lassen. Wir bieten diese Dienstleistung natürlich auch in entsprechend ausgerüsteten Prüfstützpunkten im Außendienst an.

Sie können diesen Service ohne Voranmeldung an unserer Prüfstelle in Dortmund in Anspruch nehmen.

* im Namen und für Rechnung der GTÜ in Stuttgart durch die Schumann-Prüf GmbH

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