AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Kraftfahrzeugsachverständigen-
büros Schumann

 

1. Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer Kfz-Sachverständigenbüro Schumann (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

2. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.

Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen zu Lasten des AG.

3. Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

4. Zahlungsbedingungen
Das Sachverständigenhonorar ist bei Abholung des Gutachtens im Büro des Sachverständigen unmittelbar fällig. Ein Versand der Gutachten erfolgt regelmäßig nur gegen Nachnahme. Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben.

Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

5. Sachverständigenhonorar
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen. Die Honorartabelle des AN ist auszugsweise als Anhang diesen AGB beigefügt und kann in den Geschäftsräumen des AN eingesehen werden. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.

Bei vereinbarter Abrechnung auf Stundenbasis wird ein Verrechnungssatz von € 170,- pro Stunde plus Nebenkosten in Rechnung gestellt.

Sämtliche aufgeführten €-Beträge verstehen sich immer zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Rechnungsprüfungsberichte/Nachbesichtigung
Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.

7. Stornierungen
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 120,- zzgl. Mehrwertsteuer berechnet, sofern der AG den Nachweis nicht führt, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

8. Gutachtenerstellung

Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in dreifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und zwei Dupli

Duplikaten mit einem Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und die Bilddateien verbleiben beim AN.

Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen Kraftfahrzeugsachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und –bewertungen). Der AG hat die Möglichkeit, sich bei Streitfällen auch an die Geschäftsstelle des BVSK, Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin, Tel: 030 / 2 53 78 50 zu wenden.

9. Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

10. Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Sofern innerhalb eines Monats nach Empfang der Expertise keine Nachbesserung verlangt wird, ist eine Haftung dann ausgeschlossen, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt oder der AG ein Unternehmer war. Die Haftung einschließlich Folgeschäden und der Haftung gegenüber Dritten wird, sofern es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

11. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
Die notwendigen Informationen entsprechen der Dienstleistung-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV vom 12.03.2010) und sind in den Räumen des AN jederzeit einsehbar bzw. auf der Homepage des AN abrufbar.

13. Gerichtsstand/Schlussbestimmung
Gerichtsstand für Kaufleute ist Dortmund.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Anlage: Auszug aus der Honorartabelle

netto Repkost/
brutto WBW

100 % Honorar

netto Repkost/
brutto WBW

100 % Honorar

netto Repkost/
brutto WBW

100 % Honorar

bis €

GA incl. Kalku

bis €

GA incl. Kalku

bis €

GA incl. Kalku

500,00 €

116,87 €

8.000,00 €

670,81 €

24.000,00 €

1.418,89 €

750,00 €

175,30 €

9.000,00 €

718,84 €

26.000,00 €

1.491,81 €

1.000,00 €

227,89 €

10.000,00 €

773,22 €

28.000,00 €

1.563,12 €

1.250,00 €

262,95 €

11.000,00 €

819,44 €

30.000,00 €

1.634,42 €

1.500,00 €

289,24 €

12.000,00 €

873,09 €

32.000,00 €

1.697,85 €

2.000,00 €

325,62 €

13.000,00 €

926,74 €

34.000,00 €

1.761,28 €

2.500,00 €

368,19 €

14.000,00 €

980,39 €

36.000,00 €

1.821,94 €

3.000,00 €

395,23 €

15.000,00 €

1.034,04 €

38.000,00 €

1.879,81 €

3.500,00 €

425,76 €

16.000,00 €

1.078,75 €

40.000,00 €

1.937,69 €

4.000,00 €

453,04 €

17.000,00 €

1.123,46 €

42.000,00 €

1.985,38 €

4.500,00 €

484,71 €

18.000,00 €

1.168,17 €

44.000,00 €

2.033,07 €

5.000,00 €

510,86 €

19.000,00 €

1.212,88 €

46.000,00 €

2.074,97 €

6.000,00 €

566,29 €

20.000,00 €

1.257,59 €

48.000,00 €

2.111,08 €

7.000,00 €

621,74 €

22.000,00 €

1.344,34 €

50.000,00 €

2.147,20 €

 

Anlage: Auszug aus den Nebenkosten

1. Satz Lichtbilder je Bild

2,30 €

Telekommunikationspauschale

15,00 €

2. Satz Lichtbilder je Bild

1,15 €

Fahrtkosten je km

1,00 €

Originalseite pro Stück

2,30 €

Restwertermittlung

50,00 €

Kopie pro Stück

0,60 €

 

 

Alle Beträge zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Stand: 01-08-2010

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