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» Kfz-Schadengutachten: (mehr Informationen)
Qualifizierte, neutrale Gutachten über Fahrzeugschäden nach Verkehrsunfällen dienen der Beweissicherung, klären Sachverhalte und helfen bei der Schadenregulierung. Sie sind die Basis zur Sicherung der Ansprüche der Geschädigten.
Nachdem der Geschädigte grundsätzlich beweispflichtig für die Höhe des an seinem Fahrzeug eingetretenen Schadens ist, kann ihm nur angeraten werden, diesen Beweis durch das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bzw. personenzertifizierten Sachverständigen sichern zu lassen.
Die Schadenbegutachtung erfolgt durch qualifizierte Sachverständige entweder in einem unserer Büros, beim Geschädigten vor Ort oder am Standort des Fahrzeugs in einer Werkstatt. Der Sachverständige legt den optimalen Reparaturweg fest und ermittelt die folgenden Werte, die im Gutachten enthalten sind:
- Höhe der Reparaturkosten
- Höhe der Wertminderung
- Höhe des Wiederbeschaffungswertes
- Höhe des Restwertes
- Reparaturdauer
- Wiederbeschaffungsdauer
- Angaben zur Nutzungsausfallentschädigung
Unsere Gutachten berücksichtigen die aktuelle BGH-Rechtssprechung zum Schadenersatzrecht. Ihre Vorteile als Geschädigter bei der Einholung eines Gutachtens aus dem Sachverständigenbüro Schumann sind neutrale, nicht weisungsgebundene Gutachten zur Entscheidungsfindung, ob und wie repariert wird, oder ob ein Ersatzfahrzeug angeschafft werden soll.
Ihr Recht auf einen Sachverständigen:
Jedem Geschädigten steht das Recht der Hinzuziehung eines Sachverständigen seiner Wahl zu. Auch wenn dies von den regulierenden Versicherungen oft bestritten wird, sind die Kosten für den Sachverständigen - sofern kein Bagatellschaden vorliegt - Bestandteil des Schadens und müssen von der Versicherung des Schädigers getragen werden.
» Technische Untersuchungen an Aggregaten und Baugruppen: (mehr Informationen)
Aggregateschäden an Motor, Getriebe und Achsen sind für den betroffenen Fahrzeugbesitzer zeitraubend und teuer. Beim Gebrauchtfahrzeugkauf verschwiegene Unfallschäden ziehen häufig Rechtsstreitigkeiten nach sich.
In diesem Aufgabenfeld sind wir häufig gefordert, unseren technischen Sachverstand einzubringen. Für Privatleute, Rechtsanwälte, Versicherungen und Gerichte erstellen wir Gutachten über Schadenursachen an Aggregaten und Baugruppen. Wir zeigen Reparaturmöglichkeiten auf und prognostizieren die notwendigen Reparaturkosten.
Für die Untersuchung von Fahrzeugen auf verdeckte Unfallschäden hin sind wir optimal ausgerüstet. Mittels modernster Technik und aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Ausmaß und Reparaturumfang von Vorschäden in den meisten Fällen aufdecken und abgrenzen.
Für die Dortmunder Polizeibehörden überprüfen wir die Ladungssicherheit von Lkw und die Verkehrssicherheit von Kraftfahrzeugen und Anhängern aller Art. Wir klären die Fragen zur Unfallursächlichkeit vorhandener oder behaupteter Mängel. Die Überprüfung der Manipulation von Fahrzeugen (Rollern etc.) gehört ebenfalls zu diesem Tätigkeitsspektrum.
» Unfallanalysen: (mehr Informationen)
Bei vielen Unfallgeschehen mit mehr als einem Unfallbeteiligten gibt es unterschiedliche und z.T. widersprüchliche Aussagen zum Unfallhergang. Auch Zeugenaussagen zum Unfallhergang, sofern überhaupt vorhanden, widersprechen sich oft. Hier ist unser Sachverstand gefordert. Anhand des Spurenbildes auf der Fahrbahn und an den unfallbeteiligten Fahrzeugen und Personen lassen sich auch mit Hilfe modernster Rekonstruktionsprogramme die meisten Unfälle analysieren. Dabei lässt sich auch die Frage nach den Geschwindigkeiten der beteiligten Fahrzeuge regelmäßig hinreichend genau bestimmen.
Die Frage der tatsächlichen und erforderlichen Reaktion lässt sich in den meisten Fällen in engen Grenzen beantworten.
Zum Thema Unfallanalyse gehört auch die Beantwortung der Frage zu der Unfallursächlichkeit geltend gemachter Schäden aus einem bestimmten Unfallereignis. Bei der Gegenüberstellung der beteiligten Fahrzeuge und Gegenstände, wozu gerne auch Fahrräder und Einkaufswagen gehören, lassen sich neue und alte Schäden weitestgehend voneinander abgrenzen.
» Fahrzeugbewertungen/ Oldtimerbegutachtung: (mehr Informationen)
Lassen Sie Ihr Fahrzeug bewerten!
Bei Veräußerung (Einkaufswert) oder Beschaffung (Wiederbeschaffungswert) eines gebrauchten Fahrzeugs führen die unterschiedlichen Auffassungen der Beteiligten oft zu unnötigen Differenzen. Die Lösung des Problems liegt in einer neutralen, objektiven Bewertung durch die Experten des Sachverständigenbüros Schumann.
Als Schwacke-Bewertungspartner bieten wir Ihnen die kompetente Marktkenntnis und objektive Bewertung Ihres Fahrzeugs.
Vom Pkw über das Motorrad bis hin zu Lkw mit Sonderaufbauten und Reisebussen sind unsere Bewertungsspezialisten in der Lage, für Ihr Fahrzeug den objektiv richtigen Wert festzustellen. Auch bei der Bewertung von Baumaschinen und Gabelstaplern sind Sie bei uns in den richtigen Händen.
Streitereien bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen lassen sich durch einen Leasingzustandsbericht vermeiden. Wir überprüfen Ihr Fahrzeug vor der Rückgabe an den Leasinggeber und stellen die überdurchschnittlichen Mängel und Schäden fest. Dadurch lassen sich Streitigkeiten über die zusätzlichen Kosten am Ende einer Laesinglaufzeit fast immer vermeiden. Normale Benutzungsspuren sind regelmäßig durch Leasingzahlungen abgegolten. Bestehen Sie daher bei der Rückgabe Ihres geleasten Fahrzeugs auf der Überprüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen des Sachverständigenbüros Schumann.
Unser besonderes Augenmerk gilt den klassischen Fahrzeugen und echten Oldtimern. Als Partner der ClassicData-Bewertungskette sind wir besonders qualifiziert, den Zustand und Wert eines alten Fahrzeugs festzustellen. Wir erstellen für Sie Wertgutachten zum Markt- und Wiederbeschaffungswert, die auch Bestand haben. Restaurierungsbegleitend erstellen wir für Sie auch Gutachten zum Wiederaufbauwert bei besonders hochpreisigen Fahrzeugen.
» Motorradrahmenvermessungen: (mehr Informationen)
Rahmen- und Fahrwerksvermessungen an Motorrädern sind wichtig nach einem Unfall, vor den Instandsetzungs- oder Restaurierungsarbeiten, beim Gebrauchtfahrzeugkauf und bei Fahrwerks- und Handlingproblemen.
- Ein veränderter Nachlauf bzw. Lenkkopfwinkel ist eine der Ursachen für das gefährliche Hochgeschwindigkeitspendeln.
- Ist ein Unfallschaden erst einmal abgewickelt, sind nachträglich geltend gemachte Ansprüche, z.B. bei einem defekten Rahmen, nur noch sehr schwierig durchzusetzen.
- Jeder Unfall bzw. Umfaller muss bei Veräußerung des Motorrades angegeben werden. Eine Rücknahme des Fahrzeugs kann der Käufer sonst noch nach langer Zeit erzwingen. Unnötige Diskussionen zum Zustand des Rahmens und Fahrwerks können durch die Vorlage eines Messprotokolls vermieden werden.
- Achs- und Karosserievermessungen nach einem Unfall gehören bei Pkw selbstverständlich zur Ermittlung des Schadenumfangs. Vergessen Sie nicht, dieses wichtige Standardinstrument zur Ermittlung der Schäden am Rahmen bzw. am Fahrwerk ihres Motorrads nach einem Unfall.
- Als Schutz vor Fehlinvestitionen ist die Überprüfung eines Rahmens vor Beginn der Reparaturarbeiten sinnvoll und erspart ggf. teure Fehlinvestitionen in die Ersatzteilbeschaffung. Es sollte daher vor Beginn der Restaurations- und Instandsetzungsarbeiten immer eine Rahmenvermessung durchgeführt werden.
- Beim Kauf eines gebrauchten Motorrades weist eine erhebliche Anzahl leichte Unfallspuren auf. Die sichere Entscheidung über das tatsächliche Ausmaß des Unfalls ermöglicht ein Sachverständigengutachten mit einem Protokoll der Rahmen- und Fahrwerksmessung.
- Handling- und Fahrwerksprobleme sind vielen Motorradfahrern leistungsstarker Motorräder nicht unbekannt. Fehler in der Rahmengeometrie sind mit dem Vermessungsverfahren schnell identifiziert und deutlich kostengünstiger festzustellen als zeit- und materialintensive Tauschaktionen von Komponenten oder Probefahrten.
Wir führen für Sie Rahmenvermessungen an Motorrädern und Rollern durch, auf Wunsch auch vor Ort.
» Lackgutachten: (mehr Informationen)
Schäden an Fahrzeuglackierungen können die unterschiedlichsten Ursachen haben. Neben mechanischen Beschädigungen in Form von Kratzern gibt es Beeinträchtigungen durch chemische und biologische Einflüsse.
Darüber hinaus treten Verarbeitungsfehler bei Serien- und Reparaturlackierungen auf, die die Härte, den Farbton und den Glanz der Lackierung beeinträchtigen.
Unter Applikations- und Materialfehlern versteht man Arbeitsfehler durch unsachgemäße Anwendung und durch die Auswahl falscher Materialien, Mängel am Substrat bzw. Anstrichträger.
Fahrzeuglackierungen sind auch einer Vielzahl chemischer Einflüsse ausgesetzt. Sie lassen sich in Belastungsgruppen biologischer Art und industriellen Ursprungs einteilen. Zur Belastung biologischer Art gehören als häufigste Schadenverursacher Vogelkot, aufgeschlagene Insekten, Exkremente von Baumläusen, Verfärbungen durch Blüten, Knospen, Pollen und Baumharze. Auch Schäden durch Bienenkot, Mehl- und Getreidestaub oder Futtermittelreste können vorkommen.
Belastungen industriellen Ursprungs werden in erster Linie durch sauren Regen oder saure Kondensate, aber auch durch Pflanzenschutz- und Unkrautvernichtungsmittel, Zementstaub, kalk- und Mörtelspritzer, Spritznebel von Bautenanstrichmitteln, Lackabbeiztröpfchen, PU-Schaum von Isolierarbeiten, Metallabriebe in verschiedenen Formen, Flüssigkeiten wie ATF, Brems- und Hydrauliköl, Lösemittel oder Verdünner verursacht.
Durch immer weniger schonenden Umgang mit dem Gebrauchsgut Automobile infolge offenkundigen Unwissens, dass solches Verhalten hohen Verschleiß auch des Lackfilms zur Folge hat, bleiben Schäden auf Grund mechanischer Einflüsse nicht aus.
Trotz der hohen Beständigkeitswerte moderner Lackmaterialien verursacht eine unter Druck und Geschwindigkeit aufprallende Schmutzschicht - je nach Geometrie, Härte oder Gewicht der einzelnen Partikel - Materialabtrag. Dieser kann sehr unterschiedlich ausfallen; es entstehen dann feine Riefen, Kratzer, Schrammen, Einschläge oder Abplatzungen im oder auf dem Lackfilm. Da Flexibilität und Härte einer Decklackschicht nicht beliebig erhöht werden können, greifen Fahrzeughersteller zu Hilfen wie farbigen Füllern. Dunkle Farbtöne sind nicht kratzempfindlicher als hellere, es ist nur für das menschliche Auge besser sichtbar.
Wir untersuchen die Lackierung Ihres Kraftfahrzeugs auf Schäden und ermitteln die Schadenursache. Zudem zeigen wir die Schadenbeseitigungsmöglichkeiten auf und benennen die notwendigen Reparaturkosten.
Wir messen den Farbton und den Glanzgrad der Lackierung und überprüfen, ob nach Reparaturen die Lackierung den Anforderungen der Norm entspricht.
» Schäden an und durch Waschanlagen: (mehr Informationen)
Kraftfahrzeuge werden entweder von Hand oder in Waschanlagen gewaschen.
Hierbei können Schäden an den Fahrzeugen entstehen. Am häufigsten werden Kratzer in der Lackierung vom Waschanlagenkunden beanstandet. Es können jedoch auch Verformungen der Karosserie und der Abriss von Bauteilen des Fahrzeugs vorkommen.
Weiterhin kann es zu Kollisionen zwischen dem zu waschenden Fahrzeug und der Waschanlage oder auch von Kollisionen von 2 Fahrzeugen in der Waschanlage kommen.
Der Waschvorgang selbst kann Schäden an dem Fahrzeug verursachen, wenn falsche oder nicht aufeinander abgestimmte Waschchemikalien zum Einsatz gelangen oder das Fahrzeug mit zu wenig Wasser gewaschen wird.
Die Feststellung der Schadenursachen am Fahrzeug und die Beantwortung der Frage, ob die vorhandenen Schäden überhaupt durch die Waschanlage verursacht worden sein können, lassen sich durch ein Gutachten zweifelsfrei klären.
Wir ermitteln zudem die notwendigen Reparaturkosten.
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass eine Waschanlage durch ein zu waschendes Fahrzeug beschädigt wird. Auch hier lässt sich die Frage, wie es zu dem Unfall gekommen ist, meist eindeutig klären.
Zudem wird die Schadenhöhe an der Waschanlage ermittelt.
» Fahrzeugzustandsbericht bei Gebrauchtfahrzeugen: (mehr Informationen)
Im Zuge der Neuordnung der Schuldrechtsreform wurde auch das Gewährleistungsrecht reformiert. Die Folge davon ist ein erhöhtes Gewährleistungsrisiko für Gewerbetreibende, das kurioserweise nicht nur Kfz-Händler, sondern ebenso Metzger, Bäcker, Zahnärzte oder Rechtsanwälte etc. betrifft. Jeder dieser Gewerbetreibenden bzw. Selbstständigen leistet dafür Gewähr, dass das von ihm verkaufte Fahrzeug sich in einem dem Alter und der Laufleistung entsprechenden Zustand befindet. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und kann im Kaufvertrag auf 1 Jahr begrenzt werden.
Im Rahmen der Überprüfung des Fahrzeugzustands wird von uns das Fahrzeug einer technischen Sichtkontrolle unterzogen. Weiterhin wird die Bremsanlage auf einem Bremsenprüfstand überprüft und die Lackschichtdicke der Karosserie zur Beurteilung der Unfallfreiheit gemessen.
Das Prüfergebnis wird in einem Zustandsbericht dokumentiert. Bei evtl. gerichtlichen Auseinandersetzungen ist dieser Zustandsbericht für die Beschreibung des Fahrzeugs zum Übergabezeitpunkt regelmäßig sehr hilfreich.