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» Kfz-Schadengutachten: (mehr Informationen)

Ihr Recht auf einen Sachverständigen:

Jedem Geschädigten steht das Recht der Hinzuziehung eines Sachverständigen seiner Wahl zu. Auch wenn dies von den regulierenden Versicherungen oft bestritten wird, sind die Kosten für den Sachverständigen - sofern kein Bagatellschaden vorliegt - Bestandteil des Schadens und müssen von der Versicherung des Schädigers getragen werden.

 

» Technische Untersuchungen an Aggregaten und Baugruppen: (mehr Informationen)

 

» Unfallanalysen: (mehr Informationen)

 

» Fahrzeugbewertungen/ Oldtimerbegutachtung: (mehr Informationen)

 

» Motorradrahmenvermessungen: (mehr Informationen)

 

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» Schäden an und durch Waschanlagen: (mehr Informationen)

 

» Fahrzeugzustandsbericht bei Gebrauchtfahrzeugen: (mehr Informationen)