Sicherheitsprüfung*

Für LKW ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen und Anhängern ab 10 Tonnen ist eine Sicherheitsprüfung* zur gesetzeskonformen Zulassung erforderlich. Auch bei Kraftomnibussen und anderen Kraftfahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen ist eine Sicherheitsprüfung durchzuführen.

Fristgerechte Sicherheitsprüfung ohne Voranmeldung

Bitte beachten Sie, dass die Durchführung der Sicherheitsprüfung fristgerecht erfolgen muss.

Sollte die vorgeschrieben Frist einer Sicherheitsprüfung überschritten werden, bedeutet dies die zwingende Durchführung einer neuen Hauptuntersuchung plus die dazugehörige Sicherheitsprüfung.

Aufgrund der unterschiedlichen baulichen Besonderheiten an unseren Standorten, bitten wir Sie bei einer benötigten Sicherheitsprüfung vorher mit uns in Kontakt zu treten. Somit können wir Ihnen vorab mitteilen, ob die jeweilige Fahrzeuggröße am gewünschten Standort geprüft werden kann. Fahrzeuge bis 3,5 T  können problemlos an allen Prüfstellen untersucht werden. Sie brauchen in dem Fall keine Voranmeldung.

Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, beraten wir Sie gerne.

Unsere Standorte für Sicherheitsprüfung

* Die Überprüfung erfolgt im Namen und für Rechnung der GTÜ. Die GTÜ ist Deutschlands größte amtlich anerkannte Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger, die sich seit der Prüfmonopolöffnung 1990 (neben TÜV/DEKRA) etabliert hat. Seitdem haben Autofahrer und Kfz-Betriebe eine weitere Alternative für die Durchführung der amtlichen Fahrzeuguntersuchungen (Hauptuntersuchung mit integrierter „Abgasuntersuchung“, Änderungsabnahmen, Sicherheitsprüfungen u.v.m.).