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GFU-Beweissicherungen

Wussten Sie schon, daß die Polizei in einigen Bundesländern nicht mehr jeden Unfall aufnimmt?

Nur eine lückenlos ausgeführte Beweissicherung gewährleistet einen Schutz vor ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen,
vor Minderungen des Schadenfreiheitsrabattes und anderen wirtschaftlichen Nachteilen.

Durch die Hinzuziehung des nächsten GFU-Unfallsachverständigen an den Unfallort wird durch dessen Beweissicherungstätigkeit
dem verbreiteten Mißbrauch des Widerrufrechts wirksam vorgebeugt. Dadurch kann die Regulierung durch die betroffene
Versicherung infolge klarer Verhältnisse schneller und ohne zeitaufwendige Ermittlungen veranlaßt werden.

Die GFU erreichen Sie unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0180 525 82 00