BoKraft*

Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung. Bei der HU nach § 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft helfen die geschulten GTÜ Prüfingenieure der Schumann-Prüf GmbH schnell und kompetent weiter.

Die BOKraft Untersuchung ist notwendig für Taxen, Mietwagen, Omnibusse und sonstige Fahrzeuge zur Personenbeförderung. Neben den üblichen sicherheitsrelevanten Kontrollen sämtlicher bedeutsamer Fahrzeugteile, regelt sie außerdem die Prüfung und ordnungsgemäße Ausrüstung und Beschaffenheit des jeweiligen Fahrzeugs.

Wenn Sie Fahrzeuge zur Personenbeförderung professionell und flexibel prüfen lassen möchten, sind sie bei der Schumann-Prüf GmbH richtig. Wir kümmern uns an all unseren Standorten um eine schnelle und unkomplizierte BOKraft Untersuchung ihres Fuhrparks.

Was bedeutet BOKraft?

BOKraft ist die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr. Insgesamt 47 Paragraphen regeln einerseits Geltungsbereich und Grundregeln für Personenbeförderungsbetriebe, anderseits aber auch alle Grundregeln und anzuwendenden Vorschriften für Sicherheit und regelmäßige Prüfung eben dieser.

FAQ: BOKraft – Prüfung von Kfz im Personenverkehr

In den Vorschriften der BOKraft sind alle Paragraphen zum Betrieb und zur Prüfung der Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge sowie Sondervorschriften über die Untersuchung der Fahrzeuge für den Personenbeförderungsverkehr geregelt.

Die Verordnung deckt also alles ab, was Unternehmen beachten und regelmäßig an ihren Fahrzeugen prüfen lassen müssen. Anders als Privatfahrzeuge müssen diese jedes Jahr bei der Hauptuntersuchung vorgestellt werden.

Die Verordnung gilt für Unternehmen, die Fahrgäste mit Kraftfahrzeugen oder Bussen befördern, soweit sie den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes unterliegen. Dazu gehören zum Beispiel Taxen, Omnibusse oder auch Mietwagen.

Die Schumann-Prüf GmbH führt Untersuchungen nach Paragraph 41 und 42 im Auftrag und auf Rechnung der GTÜ durch. Sie können Ihren Fuhrpark an allen Standorten vorstellen. Unsere geschulten Prüfingenieure kontrollieren alle relevanten Fahrzeugteile sorgfältig und kompetent.

In Paragraph 41 und 42 BOKraft ist die Vorschrift jährlicher Hauptuntersuchungen und die Vorschrift für außerordentlicher Hauptuntersuchungen geregelt.

Prüfung § 41 BOKraft u.a.:

  • Jährliche Hauptuntersuchung
  • Prüfung der sicherheitsrelevanten Bestandteile wie Feuerlöscher oder Verbandskästen auf Funktion und Vollständigkeit
  • Türanlagenprüfung bei Bussen
  • Prüfung der vorschriftsmäßigen Kennzeichnung von Notausstiegen und Kontrolle der Vollständigkeit von Nothämmern bei Bussen

Prüfung § 42 BOKraft:

  • Außerordentliche Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme von Fahrzeugen für den Personenverkehr
  • Zusätzliche Prüfung zur vorgeschriebenen Hauptuntersuchung

Unsere Standorte für BoKraft

* Die Überprüfung erfolgt im Namen und für Rechnung der GTÜ. Die GTÜ ist Deutschlands größte amtlich anerkannte Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger, die sich seit der Prüfmonopolöffnung 1990 (neben TÜV/DEKRA) etabliert hat. Seitdem haben Autofahrer und Kfz-Betriebe eine weitere Alternative für die Durchführung der amtlichen Fahrzeuguntersuchungen (Hauptuntersuchung mit integrierter „Abgasuntersuchung“, Änderungsabnahmen, Sicherheitsprüfungen u.v.m.).