Unfallgutachten / Schadengutachten

Sie benötigen ein unabhängiges Unfall- oder Schadengutachten? Die IFS-zertifizierten Kfz-Sachverständigen des Sachverständigenbüros Schumann helfen Ihnen flexibel und kompetent weiter.

  • Wir fixieren Ihre Ansprüche
  • Wir helfen bei den notwendigen Formalien
  • Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht

Sie erreichen uns an acht verschiedenen Standorten in Arnstadt, Castrop-Rauxel, Dortmund, Erfurt, Gelsenkirchen, Hamm, Kamen und Lünen.

Nutzen Sie Ihr Recht auf einen unabhängigen und selbstgewählten KFZ Unfall-Sachverständigen

Nach einem unverschuldeten Unfall oder einer anderweitigen Beschädigung Ihres Fahrzeugs steht Ihnen wie jedem Geschädigten das Recht der Hinzuziehung eines Sachverständigen Ihrer Wahl zu. Sie können also frei entscheiden, wem Sie den Auftrag zur Unfallbegutachtung erteilen möchten und grundsätzlich entstehen für Sie keine Kosten.

Bei der Begutachtung des Fahrzeugs untersuchen unsere Kfz-Sachverständigen präzise alle Unfallschäden und dokumentieren diese zur Beweissicherung für Sie. Es wird im Anschluss ein Gutachten verfasst, das Ihnen und der gegnerischen Versicherung vorgelegt werden kann.

Wichtig: Auch wenn dies von den regulierenden Versicherungen oft bestritten wird, sind die Kosten für den Sachverständigen – sofern kein Bagatellschaden vorliegt – Bestandteil des Schadens und müssen von der Versicherung des Schädigers getragen werden.

Wie genau ist im Schadensfall die beste Vorgehensweise, um die Sachlage korrekt von einem Gutachter prüfen zu lassen? Hier finden Sie Tipps und wichtige Informationen für Ihr Unfall- und Schadengutachten.

FAQ zum Unfallgutachten

  1. Ziehen Sie die Polizei hinzu, um die Unfallursache und auch die Unfallschuld zweifelsfrei zu klären.
  2. Vermeiden Sie es, die gegnerische Versicherung zu kontaktieren.
  3. Nehmen Sie sobald wie möglich Kontakt zu uns auf – im Bestfall schon an der Unfallstelle.
  4. Wir vereinbaren einen Termin zur Schadenbegutachtung Ihres Unfallfahrzeugs. Ort und Termin bestimmen Sie selbst. Ein KFZ Schadengutachter nimmt sich der Sache dann an.
  5. Wir kümmern uns im Anschluss um den Versand Ihres Gutachtens und um unsere Bezahlung durch die gegnerische Versicherung.
  6. Weiterhin stehen wir für Stellungnahmen zur Verfügung, wenn die gegnerische Versicherung Fragen hat oder nicht gerechtfertigte Kürzungen Ihrer Schadenssumme anstreben sollte.

Die Kosten für das Unfallgutachten übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers. Dieses Vorgehen ist gesetzlich festgelegt. Ihnen als Unfallgeschädigtem entstehen keine Kosten.

Ausschließlich im Kaskofall ist die eigene Versicherung weisungsbefugt, das heißt, dass die Versicherung vorschreiben kann, welcher Gutachter das Gutachten erstellen darf.

Auch ohne Beteiligung von Versicherungsparteien steht es Ihnen frei, jederzeit eine Schadens- oder Unfallbegutachtung in Auftrag zu geben.

Der Kostenvoranschlag zur Beseitigung der Schäden folgt dann im nächsten Schritt.

Sobald Sie in ein Unfallgeschehen verwickelt sind, an dem sie keine Schuld tragen, sollten Sie ein Unfallgutachten beauftragen. Es dient als Beweissicherung. Um ihre Ansprüche bei der Versicherung Ihres Unfallgegners durchsetzen zu können, ist ein unabhängiges Schadengutachten unumgänglich. Erst recht dann, wenn das Fahrzeug geleast oder finanziert ist oder zum Verkauf steht. Damit werden Schäden am Fahrzeug detailliert aufgelistet. Mit diesem Gutachten können Sie sich weiterhin gegen unberechtigte Kürzungen wehren.

Als Faustregel gilt: Ein Gutachten ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, steht Ihnen aber als Unfallgeschädigter zu. Sobald sich ein Schaden ereignet hat und sobald die sogenannte Bagatellschadengrenze von 750€ überschritten ist, sollten Sie ein Unfallgutachten in Auftrag geben.

Bei einem Schaden- oder Unfallgutachten werden sämtliche dem Schadensereignis zuzuordnende Schäden dokumentiert und von einem Gutachter festgehalten. Es wird außerdem der Wiederbeschaffungswert oder gegebenenfalls die Wertminderung ermittelt. Im Anschluss wird das Gutachten dann vom Kfz-Sachverständigenbüro Schumann an die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers weitergegeben.

Ja. Wird das Gutachten von der gegnerischen Versicherung beanstandet, stehen die Gutachter für Stellungnahmen zur Verfügung. Hier können die erhobenen Beanstandungen dann sachgemäß und professionell widerlegt werden.

Die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs und weitere Folgekosten trägt die Versicherung der Gegenseite.

Als Unfallgeschädigter haben Sie ein Recht auf folgendes:

  • Die Erstellung eines unabhängigen Gutachtens durch einen qualifizierten Gutachter Ihrer Wahl
  • Die freie Wahl über den Ort der Reparatur
  • Freie Wahl über Reparatur oder Erstattung
  • 100% Anspruch auf die Erstattung der Wertminderung ihres Fahrzeugs. Das ist gerade bei Leasingfahrzeugen besonders wichtig.
  • Anspruch auf eine Erstattung der Nutzungsausfallgruppe (finanzieller Ausgleich, weil das eigene Fahrzeug nicht nutzbar ist) oder die Kostenübernahme für ein angemessenes Ersatzfahrzeug.

Wird Ihr Fahrzeug nach dem Unfall als Totalschaden deklariert, haben Sie für den Zeitraum bis zur Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Die Dauer der Ersatzbeschaffung ist ebenfalls Bestandteil des Gutachtens.

Der Unfallverursacher hat keine Einflussnahme auf die Wahl des Gutachters. Im Kaskofall hängt diese von den Konditionen des Versicherungsvertrags ab.

Sobald Sie selbst Unfallverursacher sind, gilt der Unfall als Haftpflichtschaden. In dem Fall entschädigt Ihre Versicherung den Unfallgegner.

Typische Haftpflichtschäden sind zum Beispiel: Abschleppkosten, Reparatur, Mietwagen oder Kauf eines gleichwertigen Autos bei einem Totalschaden. Auch den Rechtsbeistand des Unfallgegners zahlt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung in diesem Fall.

Außerdem ersetzt sie mögliche Schäden an Gebäuden, die durch den Unfall entstanden sind. Haben sich Menschen verletzt – auch Mitfahrer –, dann bezahlt Ihre Kfz-Haftpflicht die Heilkosten, das Schmerzensgeld, einen Verdienstausfall und sogar die Ausfallrente.

Unsere Standorte für Unfallgutachten / Schadengutachten