ADR Bescheinigung*

Als Halter eines KFZ zur Beförderung gefährlicher Güter können Sie Ihre ADR-Bescheinigung für Ihr Fahrzeug nach § 6 (10) GGVSE* beim Technischen Dienst der Schumann-Prüf GmbH erstellen lassen.

Sie können diesen Service an unseren Prüfstellen in Dortmund und Kamen in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in entsprechend ausgerüsteten Prüfstützpunkten die vorgeschriebene Untersuchung im Außendienst vornehmen zu lassen.

Was heißt ADR?

ADR ist die Abkürzung für “Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods”. Es ist ein Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, das bereits seit September 1957 gilt.

Das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße wurde seither von allen europäischen Staaten und diversen weiteren Vertragsstaaten unterschrieben und gilt als das wichtigste Regelwerk für den sicheren nationalen und internationalen Gefahrgut-Transport.

Was ist die ADR Bescheinigung?

Die ADR Bescheinigung ist die Zulassung für ein Gefahrgutfahrzeug.

Es gibt zwei sehr ähnliche Bezeichnungen, deren Inhalt sich allerdings unterscheidet:

  • Die ADR Bescheinigung wird nach der Prüfung des Fahrzeugs für den Gefahrguttransport ausgestellt. Dabei hilft Ihnen der Technische Dienst der Schumann-Prüf GmbH gerne professionell weiter.
  • Die ADR Schulung und Prüfung (Gefahrgutführerschein) ist verpflichtend für Kraftfahrer, die eine gesonderte Qualifikation für das Führen von Gefahrgut-Transporten benötigen. Diesen Service bietet Schumann nicht an.

FAQ zur ADR Bescheinigung

Die Kosten für die ADR Fahrzeugprüfung und Zulassung hängt vom Umfang der Begutachtung ab. Um genaue Preise zu erfragen, können Sie sich jederzeit telefonisch beim Technischen Dienst der Schumann-Prüf GmbH melden und Maßnahmen und Umfang der Begutachtung klären.

Die ADR Bescheinigung wird nur für ein Jahr ausgestellt. Entsprechend sind Unternehmen, die Gefahrguttransporte durchführen, verpflichtet, die Bescheinigung jährlich zu erneuern. Die Prüfingenieure des Technischen Dienstes der Schumann-Prüf GmbH haben dafür die notwendige Expertise und prüfen flexibel und professionell Ihr Fahrzeug entsprechend der geltenden Vorgaben. Die Prüfung erfolgt im Namen und auf Rechnung der GTÜ.

Der Technische Dienst macht also eine Erstabnahme. Die Verlängerung des ADR-Scheins wird danach jährlich gemeinsam mit der Hauptuntersuchung vorgenommen und durch die jeweilige Überwachungsorganisation (z.B. GTÜ) durchgeführt. Gefahrgutfahrzeuge müssen jährlich zur Hauptuntersuchung – entsprechend kann dann die ADR Abnahme inkludiert werden.

Das ADR (Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) regelt die private und gewerbliche Gefahrgutbeförderung in Deutschland und allen Vertragsstaaten.

Das ADR wird alle zwei Jahre an neue technische und rechtliche Entwicklungen angepasst.

Gefährliche Güter sind nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) „Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können“.

Unabhängig von der Verlängerung der ADR Bescheinigung, die vom Technischen Dienst der Schumann-Prüf GmbH am Fahrzeug durchgeführt wird, gibt es für Fahrzeugführer weitere Bescheinigungen, die vorgelegt werden müssen, um einen Gefahrguttransporter sicher und geschult führen zu dürfen.

Um diese Schulungsbescheinigung zu erwerben, müssen Fahrzeugführende eine mehrtägige Schulung besuchen, die beispielsweise von der IHK angeboten wird. Die Kosten für die Fahrer-Qualifizierung belaufen sich in der Regel auf ca. 275€. Neben Basiskursen werden Aufbau- und Auffrischungskuse angeboten. 

Das ist Inhalt der ADR Schulung für Kraftfahrer

  • Allgemeine Vorschriften
  • Gefahreneigenschaften
  • Sachgemäße Dokumentation
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten
  • Umschließungen/Ausrüstung
  • Kennzeichnung
  • Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung
  • Durchführung der Beförderung
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

Am Ende der Schulung steht eine Prüfung der IHK, danach wird dann eine Fahrerlaubnis für den Transport von Gefahrgut ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass der Technische Dienst der Schumann-Prüf GmbH diese Schulungen nicht anbietet, sondern die oben genannte Zulassung für das Fahrzeug selbst ausstellt.

Unsere Standorte für ADR Bescheinigung

* Das Gutachten erfolgt durch einen Unterschriftberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ