Einzelabnahmen*

Sie mögen Breitreifen mit schicken Alufelgen, Sportfahrwerke oder anderes Tuningzubehör? Sie möchten an Ihrem Motorrad eine Leistungsänderung durchführen oder haben z.B. einen anderen Lenker montiert? Dann könnte nach dem Einbau eine Einzelabnahme verpflichtend sein.

Werden nämlich an Ihrem Fahrzeug Umbauten vorgenommen, so ist zu beachten, dass die Betriebserlaubnis durch den Anbau dieser Teile erlöschen kann, wenn nicht unverzüglich eine Abnahme des Ein- oder Anbaus vorgenommen wird. Lesen Sie daher die mit den Teilen mitgelieferten Papiere sorgfältig durch.

Sind Sie unsicher, ob eine Abnahme erforderlich ist oder nicht, stehen wir Ihnen gern mit Informationen zur Seite und führen, sofern erforderlich, die Abnahme auch durch. Unsere GTÜ-Prüfingenieure begutachten die Zulässigkeit und den Anbau der gewünschten Änderung. Über die Veränderung an Ihrem Fahrzeug erhalten Sie eine Anbaubescheinigung, mit der Sie die Zulässigkeit der Veränderung an Ihrem Fahrzeug nachweisen können.

FAQ zu Einzelabnahmen

Im Grunde gibt es drei verschiedene Arten der Einzelabnahme:

  • § 21 STVZO : Gutachten zur Erteilung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge die schon in Verkehr waren (auch gebrauchte Importfahrzeuge)
  • § 19.2 STVZO: Detailbegutachtung umgerüsteter Baugruppen
  • Artikel 45 der Richtlinie (RiLi) 2018/858 EG.: Nationale Einzelgenehmigung für ein Neufahrzeug der Fahrzeugklassen M, N, O

Am Ende der Einzelabnahme, sei es von einzelnen Bauteilen oder des gesamten Fahrzeugs, wird ein Gutachten erstellt, das dann der Zulassungsbehörde für die Erteilung einer Betriebserlaubnis vorzulegen ist.

Einzelabnahmen dürfen von Prüfingenieuren durchgeführt werden, die eine Aus- und Fortbildung zum Unterschriftsberechtigten (USB) des Technisches Dienstes abgeschlossen haben. Die Schumann-Prüf GmbH stellt Ihnen einen Ansprechpartner mit entsprechender Ausbildung für die Einzelabnahme an Ihrem Fahrzeug zur Seite.

Die sogenannte 21er Abnahme ist die Vollabnahme oder auch das Vollgutachten nach § 21. Es beinhaltet zunächst die technische Durchsicht des Fahrzeugs im Rahmen der Hauptuntersuchung. Dabei steht die Beschreibung des Fahrzeuges und die Überprüfung und Übereinstimmung mit den aktuell geltenden Rechtsvorschriften im Vordergrund. Das ist notwendig, wenn ein Fahrzeug zum Beispiel aus dem Ausland importiert wird und kein Neuwagen ist.

  • Einzelabnahme nach Paragraph 19: Bei dieser Untersuchung liegt das Augenmerk der Prüfingenieure auf der Detailbegutachtung umgerüsteter Baugruppen. Dabei handelt es in der Regel um nachträglich eingebaute Teile wie zum Beispiel des Auspuffs, der Räder oder des Fahrwerks.
  • Vollgutachten nach Paragraph 21: Wird ein Fahrzeug aus dem Ausland importiert, z.B. aus den USA, wird ein Vollgutachten des gesamten Fahrzeugs nach Paragraph 21 durchgeführt. Diese Vorgabe gilt für alle Fahrzeuge, die bereits im Ausland zugelassen waren, jedoch nicht für Neuwagen.
  • Wichtig ist das Vollgutachten vor allem dann, wenn keine aktuellen Fahrzeugpapiere für das KFZ vorliegen.
  • Um eine Zulassung für den Straßenverkehr in Deutschland nach der Straßenverkehrsordnung zu bekommen, muss sichergestellt werden, dass alle Fahrzeugteile den geltenden Richtlinien entsprechen. Dabei orientieren sich die Prüfingenieure an den Vorgaben, die für die allgemeine Hauptuntersuchung vorgeschrieben sind.

Die Kosten für eine Einzelabnahme hängen vom Umfang der Begutachtung ab.

Unsere Standorte für Einzelabnahmen

* Das Gutachten erfolgt durch einen Unterschriftberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ