Gebrauchtwagenbewertung
Wir erstellen Ihre Gebrauchtwagenbewertung
Eine professionelle Gebrauchtwagenbewertung ist das A und O beim Auto An- und -verkauf. Um sicherzustellen, dass Verkäufer den aktuellen Wert eines Fahrzeugs gewährleisten können, ist eine direkte Inaugenscheinnahme zur Prüfung des Ist-Zustands eines Gebrauchtwagens sinnvoll und hilfreich.
Geht es um den gewerblichen Verkauf, ist eine Werteinschätzung mit Zustandsbericht sogar nach dem aktuellen Gewährleistungsrecht vorgeschrieben.
Im Rahmen der Überprüfung des Fahrzeugzustands wird Ihr Fahrzeug von den IFS-zertifizierten Sachverständigen des Kfz-Sachverständigenbüros Schumann einer technischen Sichtkontrolle unterzogen. Weiterhin wird die Bremsanlage auf einem Bremsenprüfstand überprüft und die Lackschichtdicke der Karosserie zur Beurteilung der Unfallfreiheit gemessen.
Das Prüfergebnis wird in einem Zustandsbericht dokumentiert. Bei eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzungen ist dieser Zustandsbericht für die Beschreibung des Fahrzeugs zum Übergabezeitpunkt in der Mehrzahl der Fälle sehr hilfreich.
Unsere Standorte
Sie erreichen uns an zehn verschiedenen Standorten in Arnstadt, Castrop-Rauxel, Dortmund, Erfurt, Gelsenkirchen, Hamm, Kamen, Lünen und Werne.
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Gutachten-Termin
FAQ zur Gebrauchtwagenbewertung
Mit der Erstellung eines Zustandsberichts und einer professionell durchgeführten Gebrauchtwagenbewertung kommen Sie ihrer Gewährleistungspflicht nach. Weiterhin kann der Verkäufer oder die Verkäuferin damit die Seriosität des Verkaufs verdeutlichen.
Im Grunde gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, den Wert seines Gebrauchtwagens zu ermitteln oder zumindest grob zu schätzen.
Sie können dafür entweder online kostenfrei einen Orientierungswert ermitteln oder Ihr Fahrzeug bei einem Sachverständigen vorstellen und im Detail begutachten lassen.
Online Gebrauchtwagenbewertung – Kostenloser Orientierungswert
Vorteil
- In der Regel kostenlos
- Online möglich
- Gibt einen Orientierungswert
Nachteil
- Eigentlich wird nur ein grober Richtwert ermittelt
- Eine direkte Inaugenscheinnahme findet nicht statt
- Wertbeeinflussende Regionalfaktoren, Sonderausstattungen und der individuelle Zustand Ihres Fahrzeugs können hier nicht berücksichtigt werden.
- Ist häufig nur für Wagen bis zu 12 Jahren möglich
Individuelle Gebrauchtwagenbewertung durch Sachverständige
Vorteil
- Technische Sichtkontrolle durch geschulte Sachverständige
- Prüfung der Bremsanlage auf einem Bremsenprüfstand
- Messung der Lackschichtdicke der Karosserie zur Beurteilung der Unfallfreiheit
- Bewertung anhand aktueller Nachfrage und regionalen Wertfaktoren
- Erstellung eines Zustandsberichts inkl. Sonderausstattung und individuellem Zustand
Nachteil
- Kosten: regulär 85€ netto (Preise können für Geschäftskunden variieren)
Die Gründe für eine Gebrauchtwagenbewertung durch ein Sachverständigenbüro liegen auf der Hand.
Der tatsächliche Zustand von Ausstattung, sicherheitsrelevanten Bauteilen, Lackdichte und anderen wertentscheidenden Faktoren ist nur durch eine Prüfung durch einen Sachverständigen präzise und sicher feststellbar.
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen und vor allem deshalb, weil Sie als gewerblicher Verkäufer eine Gewährleistungsfrist garantieren müssen, ist eine sorgfältig dokumentierte Gebrauchtwagenbewertung durch Experten hilfreich und wichtig.
Bei einer Online Wertfeststellung hingegen können regionale Wertfaktoren, Sonderausstattungen und der tatsächliche Ist-Zustand nicht akkurat ermittelt werden. Bei der Online Bewertung erhalten Sie also lediglich einen groben Richtwert und Durchschnittspreise als Fahrzeugwert. Das kann in einigen Fällen bereits reichen, um Ihren Gebrauchtwagen schätzen zu lassen – eine detaillierte Preisorientierung ist damit allerdings nicht möglich.
Im Zuge der Neuordnung der Schuldrechtsreform wurde auch das Gewährleistungsrecht reformiert. Die Folge davon ist ein erhöhtes Gewährleistungsrisiko für Gewerbetreibende, das kurioserweise nicht nur Kfz-Händler, sondern ebenso Metzger, Bäcker, Zahnärzte oder Rechtsanwälte etc. betrifft. Jeder dieser Gewerbetreibenden bzw. Selbstständigen leistet dafür Gewähr, dass das von ihm verkaufte Fahrzeug sich in einem dem Alter und der Laufleistung entsprechenden Zustand befindet. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und kann im Kaufvertrag auf 1 Jahr begrenzt werden. Bei Fragen zu dieser Thematik helfen die geschulten Sachverständigen Ihnen schnell und professionell weiter.