Hauptuntersuchung
Hauptuntersuchung (HU) – Sicherheit für Ihr Fahrzeug
Die Hauptuntersuchung (HU) ist entscheidend für die Sicherheit und Zuverlässigkeit Ihres Fahrzeugs auf der Straße. Sie dient nicht nur der Prüfung der Verkehrstauglichkeit, sondern schützt auch alle Verkehrsteilnehmer und die Umwelt vor möglichen Risiken durch technische Mängel. Während der HU werden alle sicherheitsrelevanten Komponenten wie Bremsen, Lenkung, Beleuchtung und Abgasanlage gründlich überprüft. Ein erfolgreicher Abschluss der HU bestätigt, dass Ihr Fahrzeug die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und sicher im Straßenverkehr bewegt werden kann.
Im Sachverständigenbüro Schumann legen wir großen Wert auf eine präzise und transparente Durchführung der HU in Zusammenarbeit mit der GTÜ. Unsere Experten prüfen Ihr Fahrzeug gewissenhaft und beraten Sie bei Bedarf zu eventuellen Mängeln und deren Behebung. Unser Ziel ist es, Ihnen eine stressfreie und zuverlässige Hauptuntersuchung zu bieten, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihre Sicherheit und die Ihres Fahrzeugs verlassen können. Besuchen Sie uns in einer unserer zahlreichen Niederlassungen und sichern Sie sich die nötige Prüfplakette für Ihre nächste Fahrt!
Was ist eine Hauptuntersuchung (HU)?
Die Hauptuntersuchung (HU) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung für alle Kraftfahrzeuge in Deutschland. Sie stellt sicher, dass Fahrzeuge verkehrssicher und vorschriftsgemäß sind, bevor sie weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Seit 1951 dient die HU dazu, Mängel und Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und so die allgemeine Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Während der HU wird das Fahrzeug durch eine Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung auf Herz und Nieren geprüft, ohne dass dafür Teile zerlegt werden müssen. Hierbei liegt die Verantwortung für die rechtzeitige Durchführung der HU beim Fahrzeughalter, der auch die Kosten trägt. Erfolgt die Prüfung ohne wesentliche Mängel, wird die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen angebracht und zeigt den Monat und das Jahr der nächsten fälligen HU an.
Falls jedoch erhebliche Mängel festgestellt werden, muss das Fahrzeug repariert und innerhalb eines Monats zur Nachprüfung erneut vorgeführt werden. Liegt sogar eine Verkehrsunsicherheit vor, darf das Fahrzeug bis zur Behebung der Mängel nicht mehr gefahren werden. Die HU ist damit ein zentraler Baustein für sichere und gesetzeskonforme Mobilität auf deutschen Straßen.
HU und AU nach § 29 StVZO*
Wie oft muss ein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung?
Die Häufigkeit der Hauptuntersuchung (HU) hängt vom Fahrzeugtyp und dessen Alter ab. Für die meisten PKW ist eine HU alle zwei Jahre vorgeschrieben. Neufahrzeuge hingegen müssen erst nach drei Jahren zur ersten HU und dann im zweijährigen Rhythmus. Nutzfahrzeuge wie LKW sowie Fahrzeuge zur Personenbeförderung (z.B. Taxis oder Busse) müssen dagegen jährlich zur Hauptuntersuchung, da sie höheren Belastungen und Anforderungen im Straßenverkehr ausgesetzt sind.
Die HU-Fristen sind gesetzlich festgelegt, und die Verantwortung für die fristgerechte Durchführung liegt beim Fahrzeughalter. Die Prüfplakette auf dem Kennzeichen zeigt das Jahr und den Monat der nächsten fälligen HU an und erinnert so an den nächsten Prüftermin.
Die HU-Intervalle auf einen Blick:
- PKW (Gebrauchtfahrzeuge): Alle 2 Jahre
- PKW (Neufahrzeuge): Erste HU nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre
- LKW über 3,5 Tonnen: Jährlich
- Motorräder und Roller: Alle 2 Jahre
- Busse und Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung: Jährlich
- Anhänger über 750 kg (nicht für den Personentransport): Alle 2 Jahre
- Wohnmobile bis 3,5 Tonnen: Erste HU nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre
- Wohnmobile über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen: In den ersten 72 Monaten alle 2 Jahre, danach jährlich
- Wohnmobile über 7,5 Tonnen: Jährlich
Mängelklassen bei einer Hauptuntersuchung
Im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) wird ein Fahrzeug in verschiedene Mängelklassen eingestuft, um den Zustand und die Verkehrssicherheit klar zu bewerten. Die Mängelklassen sind dabei gesetzlich festgelegt und entscheiden darüber, ob das Fahrzeug eine neue Prüfplakette erhält oder ob eine Nachprüfung erforderlich ist. Folgende Mängelklassen gibt es:
- Ohne Mängel (OM): Das Fahrzeug entspricht den gesetzlichen Vorschriften, es wurden keine Beanstandungen festgestellt. Die Prüfplakette wird vergeben, und das Fahrzeug ist direkt wieder für den Straßenverkehr zugelassen.
- Geringe Mängel (GM): Kleinere Mängel wurden festgestellt, die die Verkehrssicherheit nicht unmittelbar beeinträchtigen. Eine Prüfplakette wird erteilt, aber der Fahrzeughalter ist verpflichtet, die Mängel zeitnah zu beheben.
- Erhebliche Mängel (EM): Erhebliche Mängel bedeuten, dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht vollständig gewährleistet ist. In diesem Fall wird keine Prüfplakette vergeben, und das Fahrzeug muss innerhalb eines Monats zur Nachprüfung, nachdem die Mängel behoben wurden.
- Gefährliche Mängel (GM): Hier besteht ein erhebliches Sicherheitsrisiko für den Straßenverkehr. Auch bei gefährlichen Mängeln erhält das Fahrzeug keine Plakette und darf erst nach einer erfolgreichen Reparatur und Nachprüfung wieder am Verkehr teilnehmen.
- Verkehrsunsicher (VU): Wird ein Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft, ist es aufgrund gravierender Mängel eine akute Gefahr im Straßenverkehr. Die Prüfplakette wird entfernt oder nicht erteilt, und das Fahrzeug darf nicht mehr bewegt werden, bis alle Mängel beseitigt und eine neue Hauptuntersuchung durchgeführt wurde.
Diese Mängelklassen bieten eine klare Orientierung für Fahrzeughalter und tragen dazu bei, die Sicherheit auf den Straßen nachhaltig zu gewährleisten.
Ihr Ansprechpartner für die Hauptuntersuchung: Sachverständigenbüro Schumann
Wenn es um die HU geht, ist das Sachverständigenbüro Schumann Ihr zuverlässiger Partner. Mit Fachkompetenz und Sorgfalt führen wir die HU in Zusammenarbeit mit der GTÜ durch, damit Ihr Fahrzeug sicher und gesetzeskonform unterwegs bleibt. Unsere erfahrenen Sachverständigen prüfen Ihr Fahrzeug gewissenhaft und stehen Ihnen bei Fragen zu den Prüfergebnissen jederzeit beratend zur Seite. Neben der HU bieten wir auch Schadengutachten, Fahrzeugbewertungen, Sicherheitsprüfungen und Einzelabnahmen an – alles aus einer Hand.
Die Terminvereinbarung für Ihre HU ist bei uns einfach und flexibel: Sie können Ihren Termin bequem online oder telefonisch buchen. Unsere Standorte sind an mehreren Orten für Sie erreichbar, und bei vielen Filialen bieten wir auch spontane HU-Prüfungen ohne Voranmeldung an. Wir sorgen dafür, dass die HU für Sie so stressfrei wie möglich abläuft.
Lassen Sie uns gemeinsam für Ihre Sicherheit sorgen – vereinbaren Sie noch heute einen Termin zur Hauptuntersuchung beim Sachverständigenbüro Schumann und starten Sie mit einem sicheren Gefühl in die nächste Fahrt!
Kontaktieren Sie uns
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung eines H-Kennzeichens? Kontaktieren Sie uns unter 0231 / 981 023 0 oder buchen Sie sich direkt einen Termin – unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Unsere Standorte
Sie erreichen uns an zehn verschiedenen Standorten in Arnstadt, Castrop-Rauxel, Dortmund, Erfurt, Gelsenkirchen, Hamm, Kamen, Lünen und Werne.
FAQ zu Ihrer Hauptuntersuchung
Die Hauptuntersuchung, im Volksmund gerne als “TÜV” bezeichnet, ist die regelmäßige Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die in der Bundesrepublik Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen sind. Damit soll eine Verkehrstauglichkeit aller Kfz sichergestellt werden. Sie erhalten einen ausführlichen Untersuchungsbericht.
Wie oft ein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung muss, hängt vom Fahrzeugtyp ab.
- Nach den ersten drei Jahren: Neuwagen
- Alle zwei Jahre: privat genutzte Pkw und Krafträder
- Jährlich: Lkw und Fahrzeuge zur Personenbeförderung
Für die Einhaltung des Termins zu Haupt- und Abgasuntersuchung ist der/die Fahrzeugführende bzw. der/die Halter/in verantwortlich – eine Erinnerung seitens des Straßenverkehrsamtes gibt es nicht.
Bei der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung wird Ihr Fahrzeug auf Verkehrstüchtigkeit und auf Erfüllung von Sicherheitsstandards überprüft. Entspricht Ihr Auto den gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien, wird die neue HU-Plakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs angebracht. Außerdem erhalten Sie einen Prüfbericht.
Sollten unsere Prüfingenieure Mängel finden, die die Vergabe der neuen HU Plakette zunächst verhindern, haben Sie einen Monat Zeit, diese zu beheben. Sie bekommen einen Prüfbericht, den Sie der Werkstatt Ihres Vertrauens zur Orientierung vorlegen können.
Wichtig: Das Fahrzeug muss innerhalb eines Monats wieder zu einer Nachprüfung vorgestellt werden. Diese kostet 20€ und ist bei der Schumann-Prüf GmbH auch ohne Termin und flexibel durchführbar. Bitte beachten Sie, dass die Haupt-/Abgasuntersuchung erneut komplett durchgeführt und bezahlt werden muss, wenn die Nachprüfung zu einem späteren Zeitpunkt als innerhalb dieses einen gewährten Monats stattfindet. Nach Überziehung der Frist muss nur die HU, sofern die AU bestanden ist, durchgeführt werden. Hier werden 85€ berechnet und ggf. 20% Überziehungsaufschlag.
Um im Vorfeld sicherzustellen, dass die Hauptuntersuchung zu Ihrer Zufriedenheit durchgeführt werden kann, macht es Sinn, Ihr Auto, Motorrad oder auch den Wohnwagen und -mobile selbst in Augenschein zu nehmen und Mängel im Vorfeld schon zu beheben.
Diese Dinge können Sie selbst prüfen:
- Funktionieren alle Leuchten? (z.B. Abblendlicht, Fernlicht, Standlicht, Blinker, Warnblinker, Rücklichter und -strahler, Nebelschlussleuchte, Bremslichter, Kennzeichenbeleuchtung hinten)
- Sind Ihre Kennzeichen gut befestigt und sichtbar?
- Funktionieren alle Sicherheitsgurte?
- Funktionieren Scheibenwischer und ist genug Wischwasser vorhanden?
- Ist die Frontscheibe unbeschädigt?
- Sind alle Spiegel funktionstüchtig?
- Verliert das Fahrzeug Flüssigkeit?
- Ist die Hupe funktionsfähig?
- Leuchten Kontrolllampen im Fahrzeug dauerhaft und zeigen so Fehler an?
- Haben die Reifen noch ausreichend Profil?
Hier finden Sie außerdem eine detaillierte, aktuelle Auflistung, mit der Sie Ihr Fahrzeug im Vorfeld Ihrer Hauptuntersuchung selbst durchchecken und eventuelle Mängel beheben können, damit der Prüftermin möglichst reibungslos verläuft.
Für die Prüfung müssen in erster Linie die Fahrzeugpapiere vorgelegt werden, die ohnehin bei jeder Fahrt mitzuführen sind.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweise über nachträglich vorgenommene technische Änderungen wie Bauartgenehmigungen, Allgemeine Betriebserlaubnisse oder Abnahmebescheinigungen, die nicht in den Papieren vermerkt oder anderweitig am Fahrzeug gekennzeichnet sind.
- Nachweise über vorangegangene Abgasuntersuchungen und/oder Gasanlagenprüfungen (für Flüssig- oder Erdgasanlagen zum Kfz-Antrieb). Sind diese noch gültig, entfallen dann diese Prüfungen im Rahmen der anstehenden Hauptuntersuchung.
- Ist z.B. im Wohnmobil eine festeingebaute Flüssiggasanlage verbaut, ist es ratsam, hierzu auch einen Nachweis über eine regelmäßige Prüfung vorzulegen.
Der Preis hängt in erster Linie von der Art Ihres Fahrzeugs ab, doch auch die Masse spielt eine Rolle. Die Kosten für die Hauptuntersuchung liegen für einen PKW zum Beispiel bei 95€. Motoräder sind etwas günstiger, LKW wiederum teurer.
Die Preise unterscheiden sich außerdem je nach Region. Eine kombinierte Haupt-/Abgasuntersuchung, die in der Regel gemeinsam durchgeführt werden kann, gibt es ab 156€.
Bei Nachuntersuchungen von GTÜ-Erstuntersuchungen entstehen Kosten in Höhe von 20€.
Eine aktuelle Übersicht aller Preise finden Sie hier:
Sie finden die Monats- und Jahresangabe für Ihre Hauptuntersuchung auf Ihrem hinteren Nummernschild. Im Zentrum der Plakette finden Sie die Jahreszahl. In diesem Jahr ist die nächste HU fällig. Rund herum befinden sich 12 Zahlen für die 12 Monate des Jahres. Die Plakette ist so angebracht, dass Sie auf den ersten Blick sehen, in welchem Monat ihre Prüfung fällig ist. Ihr Fälligkeitsmonat ist immer oben mittig zu sehen.
Die Hauptuntersuchung dauert in der Regel nur 30 Minuten. Danach wird dann im Optimalfall direkt die neue Prüfplakette an Ihrem Fahrzeug angebracht.
Sollten die Prüfer Mängel feststellen, die vor der Vergabe der neuen Plakette noch behoben werden müssen, bekommen Sie diese detailliert mitgeteilt. Sie können Ihr Fahrzeug dann bei einer Werkstatt Ihrer Wahl vorführen oder die Mängel selbst beheben. Wenn dies geschehen ist, können Sie Ihr Fahrzeug wieder bei unseren Kollegen vorstellen und die Hauptuntersuchung damit abschließen.
Es ist wichtig, den Termin für die nächste Hauptuntersuchung immer im Blick zu haben. Denn das Überschreiten der Fristen zur Hauptuntersuchung ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Diese wird nach der Dauer der Überschreitung und dem Fahrzeugtyp mit Bußgeldern und ggf. mit Punkten im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg gemäß Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bestraft. Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen) sind weniger strenge Strafen vorgesehen
Nach der Bußgeldkatalogverordnung kann eine Überziehung der Fristen mit einem Verwarngeld geahndet werden.
- bis zu zwei Monate: 15€
- zwei bis vier Monate: 25€
- vier bis acht Monate: 60€
- mehr als acht Monate: 75€
Bei überschrittenem Prüfungsintervall erfolgt seit dem 1. Juli 2012 bundeseinheitlich keine Rückdatierung mehr. In manchen Bundesländern wurde die Rückdatierung bereits vor dem offiziellen Inkrafttreten der Änderung nicht mehr praktiziert (z. B. Nordrhein-Westfalen ab 16. Mai 2012).
Achtung: Wird die HU-Frist um mehr als zwei Monate überschritten, wird eine intensivere Prüfung durchgeführt, die sogenannte vertiefte HU (20% Preisaufschlag zur normalen Gebühr).
Die Schumann-Prüf GmbH bietet die Hauptuntersuchung flexibel und ohne vorherigen Termin an. Alle Standorte bieten schnelle und professionelle Prüfung Ihres Fahrzeuges – ganz unabhängig davon, welche Kraftfahrzeugart durchgecheckt werden soll.
Unser Ziel ist Ihre neue Prüfplakette und eine gelungene und reibungslose Hauptuntersuchung nach aktuellen Vorgaben. Dafür sorgen unsere professionellen Ingenieure in unseren anerkannten, modernen Prüfanlagen. Welche Untersuchungen durchgeführt werden, legt der Gesetzgeber fest.
Gut zu wissen: Die Schumann-Prüf GmbH ist keine Werkstatt. Das bedeutet, dass wir keine Reparaturen und Instandsetzungen durchführen. Wir erstellen für Sie einen ausführlichen Prüfbericht, den Sie dann im Falle einer Beanstandung in der Werkstatt Ihres Vertrauens vorlegen können, damit sich diese um die Instandsetzung kümmern kann.
Heute spricht man umgangssprachlich allgemein vom TÜV, wenn es um die Hauptuntersuchung geht. Seinen Ursprung hat diese wichtige Prüfung aller relevanten KFZ-Teile allerdings bereits in der Zeit der Industrialisierung.
Ende des 18. Jahrhunderts kam es aufgrund von Wassermangel, Überdruck und fehlender Wartung zu einigen zerstörerischen Dampfkesselexplosionen. Eine davon gab am 6. Januar 1866 schließlich den Ausschlag zur Gründung der Gesellschaft zur Überwachung und Versicherung von Dampfkesseln mit dem Sitze in Mannheim, abgekürzt DÜV, die der Vorläufer des heutigen TÜV-Süd ist. Hauptaufgabe der DÜV war die Wartung und Sicherheitsprüfung von Dampfkraftmaschinen. Diese Maßnahme zeigte schnell Erfolg und schon bald galten geprüfte Dampfkessel als 20 Mal sicherer als nicht geprüfte Anlagen.
Ausgehend von der ersten DÜV Gründung in Mannheim bildeten sich immer mehr weitere Gesellschaften, die schließlich von Dampfkesselüberwachungsvereinen zu Technischen Überwachungsvereinen (TÜV) wurden, deren Augenmerk seit jeher auf der Prüfung und Sicherstellung einer sachgemäßen Wartung technischer Maschinen und Kraftfahrzeuge liegt.
Heute gibt es neben dem TÜV außerdem die DEKRA und die GTÜ, sowie einige andere Prüforganisationen deren freiberufliche Sachverständige Hauptuntersuchungen überwachen und amtliche Fahrzeuguntersuchungen durchführen.