Hauptuntersuchung (HU) – Sicherheit für Ihr Fahrzeug

Die Hauptuntersuchung (HU) ist entscheidend für die Sicherheit und Zuverlässigkeit Ihres Fahrzeugs auf der Straße. Sie dient nicht nur der Prüfung der Verkehrstauglichkeit, sondern schützt auch alle Verkehrsteilnehmer und die Umwelt vor möglichen Risiken durch technische Mängel. Während der HU werden alle sicherheitsrelevanten Komponenten wie Bremsen, Lenkung, Beleuchtung und Abgasanlage gründlich überprüft. Ein erfolgreicher Abschluss der HU bestätigt, dass Ihr Fahrzeug die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und sicher im Straßenverkehr bewegt werden kann.

Im Sachverständigenbüro Schumann legen wir großen Wert auf eine präzise und transparente Durchführung der HU in Zusammenarbeit mit der GTÜ. Unsere Experten prüfen Ihr Fahrzeug gewissenhaft und beraten Sie bei Bedarf zu eventuellen Mängeln und deren Behebung. Unser Ziel ist es, Ihnen eine stressfreie und zuverlässige Hauptuntersuchung zu bieten, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihre Sicherheit und die Ihres Fahrzeugs verlassen können. Besuchen Sie uns in einer unserer zahlreichen Niederlassungen und sichern Sie sich die nötige Prüfplakette für Ihre nächste Fahrt!

Was ist eine Hauptuntersuchung (HU)?

Die Hauptuntersuchung (HU) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung für alle Kraftfahrzeuge in Deutschland. Sie stellt sicher, dass Fahrzeuge verkehrssicher und vorschriftsgemäß sind, bevor sie weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Seit 1951 dient die HU dazu, Mängel und Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und so die allgemeine Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Während der HU wird das Fahrzeug durch eine Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung auf Herz und Nieren geprüft, ohne dass dafür Teile zerlegt werden müssen. Hierbei liegt die Verantwortung für die rechtzeitige Durchführung der HU beim Fahrzeughalter, der auch die Kosten trägt. Erfolgt die Prüfung ohne wesentliche Mängel, wird die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen angebracht und zeigt den Monat und das Jahr der nächsten fälligen HU an.

Falls jedoch erhebliche Mängel festgestellt werden, muss das Fahrzeug repariert und innerhalb eines Monats zur Nachprüfung erneut vorgeführt werden. Liegt sogar eine Verkehrsunsicherheit vor, darf das Fahrzeug bis zur Behebung der Mängel nicht mehr gefahren werden. Die HU ist damit ein zentraler Baustein für sichere und gesetzeskonforme Mobilität auf deutschen Straßen.

HU und AU nach § 29 StVZO*

Die Schumann-Prüf GmbH ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner, wenn es um die Vergabe der neuen HU/AU Plakette geht. Als Vertragspartner der GTÜ mbH führen wir die gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Fahrzeugprüfungen professionell und kurzfristig durch. Eine Voranmeldung ist dafür nicht nötig.Wir sind flexibel und ohne Terminvergabe für Sie da und prüfen Ihr Fahrzeug an unseren modernen Prüfstellen in Dortmund, Castrop-Rauxel, Lünen, Gelsenkirchen, Hamm, Kamen, Werl, Arnstadt und Erfurt auf Herz und Nieren.Sollten Sie einen festen Termin für Ihre Hauptuntersuchung vereinbaren wollen, bieten wir diesen Service gerne für Sie an.*Die Überprüfung erfolgt im Namen und für Rechnung der GTÜ. Die GTÜ ist Deutschlands größte amtlich anerkannte Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger, die sich seit der Prüfmonopolöffnung 1990 (neben TÜV/DEKRA) etabliert hat. Seitdem haben Autofahrer und Kfz-Betriebe eine weitere Alternative für die Durchführung der amtlichen Fahrzeuguntersuchungen (Hauptuntersuchung mit integrierter „Abgasuntersuchung“, Änderungsabnahmen, Sicherheitsprüfungen u.v.m.).

Wie oft muss ein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung?

Die Häufigkeit der Hauptuntersuchung (HU) hängt vom Fahrzeugtyp und dessen Alter ab. Für die meisten PKW ist eine HU alle zwei Jahre vorgeschrieben. Neufahrzeuge hingegen müssen erst nach drei Jahren zur ersten HU und dann im zweijährigen Rhythmus. Nutzfahrzeuge wie LKW sowie Fahrzeuge zur Personenbeförderung (z.B. Taxis oder Busse) müssen dagegen jährlich zur Hauptuntersuchung, da sie höheren Belastungen und Anforderungen im Straßenverkehr ausgesetzt sind.

Die HU-Fristen sind gesetzlich festgelegt, und die Verantwortung für die fristgerechte Durchführung liegt beim Fahrzeughalter. Die Prüfplakette auf dem Kennzeichen zeigt das Jahr und den Monat der nächsten fälligen HU an und erinnert so an den nächsten Prüftermin.

Die HU-Intervalle auf einen Blick:

  • PKW (Gebrauchtfahrzeuge): Alle 2 Jahre
  • PKW (Neufahrzeuge): Erste HU nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre
  • LKW über 3,5 Tonnen: Jährlich
  • Motorräder und Roller: Alle 2 Jahre
  • Busse und Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung: Jährlich
  • Anhänger über 750 kg (nicht für den Personentransport): Alle 2 Jahre
  • Wohnmobile bis 3,5 Tonnen: Erste HU nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre
  • Wohnmobile über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen: In den ersten 72 Monaten alle 2 Jahre, danach  jährlich
  • Wohnmobile über 7,5 Tonnen: Jährlich

Mängelklassen bei einer Hauptuntersuchung

Im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) wird ein Fahrzeug in verschiedene Mängelklassen eingestuft, um den Zustand und die Verkehrssicherheit klar zu bewerten. Die Mängelklassen sind dabei gesetzlich festgelegt und entscheiden darüber, ob das Fahrzeug eine neue Prüfplakette erhält oder ob eine Nachprüfung erforderlich ist. Folgende Mängelklassen gibt es:

  • Ohne Mängel (OM): Das Fahrzeug entspricht den gesetzlichen Vorschriften, es wurden keine Beanstandungen festgestellt. Die Prüfplakette wird vergeben, und das Fahrzeug ist direkt wieder für den Straßenverkehr zugelassen.
  • Geringe Mängel (GM): Kleinere Mängel wurden festgestellt, die die Verkehrssicherheit nicht unmittelbar beeinträchtigen. Eine Prüfplakette wird erteilt, aber der Fahrzeughalter ist verpflichtet, die Mängel zeitnah zu beheben.
  • Erhebliche Mängel (EM): Erhebliche Mängel bedeuten, dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht vollständig gewährleistet ist. In diesem Fall wird keine Prüfplakette vergeben, und das Fahrzeug muss innerhalb eines Monats zur Nachprüfung, nachdem die Mängel behoben wurden.
  • Gefährliche Mängel (GM): Hier besteht ein erhebliches Sicherheitsrisiko für den Straßenverkehr. Auch bei gefährlichen Mängeln erhält das Fahrzeug keine Plakette und darf erst nach einer erfolgreichen Reparatur und Nachprüfung wieder am Verkehr teilnehmen.
  • Verkehrsunsicher (VU): Wird ein Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft, ist es aufgrund gravierender Mängel eine akute Gefahr im Straßenverkehr. Die Prüfplakette wird entfernt oder nicht erteilt, und das Fahrzeug darf nicht mehr bewegt werden, bis alle Mängel beseitigt und eine neue Hauptuntersuchung durchgeführt wurde.

Diese Mängelklassen bieten eine klare Orientierung für Fahrzeughalter und tragen dazu bei, die Sicherheit auf den Straßen nachhaltig zu gewährleisten.

Ihr Ansprechpartner für die Hauptuntersuchung: Sachverständigenbüro Schumann

Wenn es um die HU geht, ist das Sachverständigenbüro Schumann Ihr zuverlässiger Partner. Mit Fachkompetenz und Sorgfalt führen wir die HU in Zusammenarbeit mit der GTÜ durch, damit Ihr Fahrzeug sicher und gesetzeskonform unterwegs bleibt. Unsere erfahrenen Sachverständigen prüfen Ihr Fahrzeug gewissenhaft und stehen Ihnen bei Fragen zu den Prüfergebnissen jederzeit beratend zur Seite. Neben der HU bieten wir auch SchadengutachtenFahrzeugbewertungen, Sicherheitsprüfungen und Einzelabnahmen an – alles aus einer Hand.

Die Terminvereinbarung für Ihre HU ist bei uns einfach und flexibel: Sie können Ihren Termin bequem online oder telefonisch buchen. Unsere Standorte sind an mehreren Orten für Sie erreichbar, und bei vielen Filialen bieten wir auch spontane HU-Prüfungen ohne Voranmeldung an. Wir sorgen dafür, dass die HU für Sie so stressfrei wie möglich abläuft.

Lassen Sie uns gemeinsam für Ihre Sicherheit sorgen – vereinbaren Sie noch heute einen Termin zur Hauptuntersuchung beim Sachverständigenbüro Schumann und starten Sie mit einem sicheren Gefühl in die nächste Fahrt!

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Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung eines H-Kennzeichens? Kontaktieren Sie uns unter 0231 / 981 023 0 oder buchen Sie sich direkt einen Termin – unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.

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Sie erreichen uns an zehn verschiedenen Standorten in Arnstadt, Castrop-Rauxel, Dortmund, Erfurt, Gelsenkirchen, Hamm, Kamen, Lünen und Werne.

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