HU und AU nach § 29 StVZO*

Die Schumann-Prüf GmbH ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner, wenn es um die Vergabe der neuen HU/AU Plakette geht. Als Vertragspartner der GTÜ mbH führen wir die gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Fahrzeugprüfungen professionell und kurzfristig durch. Eine Voranmeldung ist dafür nicht nötig.

Wir sind flexibel und ohne Terminvergabe für Sie da und prüfen Ihr Fahrzeug an unseren modernen Prüfstellen in Dortmund, Castrop-Rauxel, Lünen, Gelsenkirchen, Hamm, Kamen, Werl, Arnstadt und Erfurt auf Herz und Nieren.

Sollten Sie einen festen Termin für Ihre Hauptuntersuchung vereinbaren wollen, bieten wir diesen Service gerne für Sie an.


FAQ zu Ihrer Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung, im Volksmund gerne als “TÜV” bezeichnet, ist die regelmäßige Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die in der Bundesrepublik Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen sind. Damit soll eine Verkehrstauglichkeit aller Kfz sichergestellt werden. Sie erhalten einen ausführlichen Untersuchungsbericht. 

Wie oft ein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung muss, hängt vom Fahrzeugtyp ab.  

  • Nach den ersten drei Jahren: Neuwagen 
  • Alle zwei Jahre: privat genutzte Pkw und Krafträder 
  • Jährlich: Lkw und Fahrzeuge zur Personenbeförderung  

Für die Einhaltung des Termins zu Haupt- und Abgasuntersuchung ist der/die Fahrzeugführende  bzw. der/die Halter/in verantwortlich – eine Erinnerung seitens des Straßenverkehrsamtes gibt es nicht. 

Bei der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung wird Ihr Fahrzeug auf Verkehrstüchtigkeit und auf Erfüllung von Sicherheitsstandards überprüft. Entspricht Ihr Auto den gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien, wird die neue HU-Plakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs angebracht. Außerdem erhalten Sie einen Prüfbericht. 

Sollten unsere Prüfingenieure Mängel finden, die die Vergabe der neuen HU Plakette zunächst verhindern, haben Sie einen Monat Zeit, diese zu beheben. Sie bekommen einen Prüfbericht, den Sie der Werkstatt Ihres Vertrauens zur Orientierung vorlegen können.  

Wichtig: Das Fahrzeug muss innerhalb eines Monats wieder zu einer Nachprüfung vorgestellt werden. Diese kostet 16€ und ist bei der Schumann-Prüf GmbH auch ohne Termin und flexibel durchführbar. Bitte beachten Sie, dass die Haupt-/Abgasuntersuchung erneut komplett durchgeführt und bezahlt werden muss, wenn die Nachprüfung zu einem späteren Zeitpunkt als innerhalb dieses einen gewährten Monats stattfindet. Nach Überziehung der Frist muss nur die HU, sofern die AU bestanden ist, durchgeführt werden. Hier werden 85€ berechnet und ggf. 20% Überziehungsaufschlag.

Um im Vorfeld sicherzustellen, dass die Hauptuntersuchung zu Ihrer Zufriedenheit durchgeführt werden kann, macht es Sinn, Ihr Auto, Motorrad oder auch den Wohnwagen und -mobile selbst in Augenschein zu nehmen und Mängel im Vorfeld schon zu beheben.

Diese Dinge können Sie selbst prüfen: 

  • Funktionieren alle Leuchten? (z.B. Abblendlicht, Fernlicht, Standlicht, Blinker, Warnblinker, Rücklichter und -strahler, Nebelschlussleuchte, Bremslichter, Kennzeichenbeleuchtung hinten) 
  • Sind Ihre Kennzeichen gut befestigt und sichtbar? 
  • Funktionieren alle Sicherheitsgurte? 
  • Funktionieren Scheibenwischer und ist genug Wischwasser vorhanden? 
  • Ist die Frontscheibe unbeschädigt? 
  • Sind alle Spiegel funktionstüchtig? 
  • Verliert das Fahrzeug Flüssigkeit? 
  • Ist die Hupe funktionsfähig? 
  • Leuchten Kontrolllampen im Fahrzeug dauerhaft und zeigen so Fehler an?  
  • Haben die Reifen noch ausreichend Profil? 

Hier finden Sie außerdem eine detaillierte, aktuelle Auflistung der GTÜ, mit der Sie Ihr Fahrzeug im Vorfeld Ihrer Hauptuntersuchung selbst durchchecken und eventuelle Mängel beheben können, damit der Prüftermin möglichst reibungslos verläuft.  

Für die Prüfung müssen in erster Linie die Fahrzeugpapiere vorgelegt werden, die ohnehin bei jeder Fahrt mitzuführen sind.  

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 
  • Nachweise über nachträglich vorgenommene technische Änderungen wie Bauartgenehmigungen, Allgemeine Betriebserlaubnisse oder Abnahmebescheinigungen, die nicht in den Papieren vermerkt oder anderweitig am Fahrzeug gekennzeichnet sind. 
  • Nachweise über vorangegangene Abgasuntersuchungen und/oder Gasanlagenprüfungen (für Flüssig- oder Erdgasanlagen zum Kfz-Antrieb). Sind diese noch gültig, entfallen dann diese Prüfungen im Rahmen der anstehenden Hauptuntersuchung. 
  • Ist z.B. im Wohnmobil eine festeingebaute Flüssiggasanlage verbaut, ist es ratsam, hierzu auch einen Nachweis über eine regelmäßige Prüfung vorzulegen. 

Der Preis hängt in erster Linie von der Art Ihres Fahrzeugs ab, doch auch die Masse spielt eine Rolle. Die Kosten für die Hauptuntersuchung liegen für einen PKW zum Beispiel bei 95€. Motoräder sind etwas günstiger, LKW wiederum teurer.  

Die Preise unterscheiden sich außerdem je nach Region. Eine kombinierte Haupt-/Abgasuntersuchung, die in der Regel gemeinsam durchgeführt werden kann, gibt es ab 143€.  

Bei Nachuntersuchungen von GTÜ-Erstuntersuchungen entstehen Kosten in Höhe von 19,00€.  

Eine aktuelle Übersicht aller Preise finden Sie hier: 

Sie finden die Monats- und Jahresangabe für Ihre Hauptuntersuchung auf Ihrem hinteren Nummernschild. Im Zentrum der Plakette finden Sie die Jahreszahl. In diesem Jahr ist die nächste HU fällig. Rund herum befinden sich 12 Zahlen für die 12 Monate des Jahres. Die Plakette ist so angebracht, dass Sie auf den ersten Blick sehen, in welchem Monat ihre Prüfung fällig ist. Ihr Fälligkeitsmonat ist immer oben mittig zu sehen. 

Die Hauptuntersuchung dauert in der Regel nur 30 Minuten. Danach wird dann im Optimalfall direkt die neue Prüfplakette an Ihrem Fahrzeug angebracht.

Sollten die Prüfer Mängel feststellen, die vor der Vergabe der neuen Plakette noch behoben werden müssen, bekommen Sie diese detailliert mitgeteilt. Sie können Ihr Fahrzeug dann bei einer Werkstatt Ihrer Wahl vorführen oder die Mängel selbst beheben. Wenn dies geschehen ist, können Sie Ihr Fahrzeug wieder bei unseren Kollegen vorstellen und die Hauptuntersuchung damit abschließen.

Es ist wichtig, den Termin für die nächste Hauptuntersuchung immer im Blick zu haben. Denn das Überschreiten der Fristen zur Hauptuntersuchung ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Diese wird nach der Dauer der Überschreitung und dem Fahrzeugtyp mit Bußgeldern und ggf. mit Punkten im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg gemäß Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bestraft. Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen) sind weniger strenge Strafen vorgesehen.

Nach der Bußgeldkatalogverordnung kann eine Überziehung der Fristen mit einem Verwarngeld geahndet werden.

  • bis zu zwei Monate: 15 €
  • zwei bis zu vier Monate: 25 €
  • vier bis acht Monate: 60 €
  • mehr als acht Monate: 75€

Bei überschrittenem Prüfungsintervall erfolgt seit dem 1. Juli 2012 bundeseinheitlich keine Rückdatierung mehr. In manchen Bundesländern wurde die Rückdatierung bereits vor dem offiziellen Inkrafttreten der Änderung nicht mehr praktiziert (z. B. Nordrhein-Westfalen ab 16. Mai 2012).

Achtung: Wird die HU-Frist um mehr als zwei Monate überschritten, wird eine intensivere Prüfung durchgeführt, die sogenannte vertiefte HU (20% Preisaufschlag zur normalen Gebühr).

Die Schumann-Prüf GmbH  bietet die Hauptuntersuchung flexibel und ohne vorherigen Termin an. Alle Standorte bieten schnelle und professionelle Prüfung Ihres Fahrzeuges – ganz unabhängig davon, welche Kraftfahrzeugart durchgecheckt werden soll.  

Unser Ziel ist Ihre neue Prüfplakette und eine gelungene und reibungslose Hauptuntersuchung nach aktuellen Vorgaben. Dafür sorgen unsere professionellen Ingenieure in unseren anerkannten, modernen Prüfanlagen. Welche Untersuchungen durchgeführt werden, legt der Gesetzgeber fest. 

Gut zu wissenDie Schumann-Prüf GmbH  ist ein KFZ-Sachverständigenbüro und keine Werkstatt. Das bedeutet, dass wir keine Reparaturen und Instandsetzungen durchführen. Wir erstellen für Sie einen ausführlichen Prüfbericht, den Sie dann im Falle einer Beanstandung in der Werkstatt Ihres Vertrauens vorlegen können, damit sich diese um die Instandsetzung kümmern kann. 

Heute spricht man umgangssprachlich allgemein vom TÜV, wenn es um die Hauptuntersuchung geht. Seinen Ursprung hat diese wichtige Prüfung aller relevanten KFZ-Teile allerdings bereits in der Zeit der Industrialisierung.

Ende des 18. Jahrhunderts kam es aufgrund von Wassermangel, Überdruck und fehlender Wartung zu einigen zerstörerischen Dampfkesselexplosionen. Eine davon gab am 6. Januar 1866 schließlich den Ausschlag zur Gründung der Gesellschaft zur Überwachung und Versicherung von Dampfkesseln mit dem Sitze in Mannheim, abgekürzt DÜV, die der Vorläufer des heutigen TÜV-Süd ist. Hauptaufgabe der DÜV war die Wartung und Sicherheitsprüfung von Dampfkraftmaschinen. Diese Maßnahme zeigte schnell Erfolg und schon bald galten geprüfte Dampfkessel als 20 Mal sicherer als nicht geprüfte Anlagen. 

Ausgehend von der ersten DÜV Gründung in Mannheim bildeten sich immer mehr weitere Gesellschaften, die schließlich von Dampfkesselüberwachungsvereinen zu Technischen Überwachungsvereinen (TÜV) wurden, deren Augenmerk seit jeher auf der Prüfung und Sicherstellung einer sachgemäßen Wartung technischer Maschinen und Kraftfahrzeuge liegt. 

Heute gibt es neben dem TÜV außerdem die DEKRA und die GTÜ, sowie einige andere Prüforganisationen deren freiberufliche Sachverständige Hauptuntersuchungen überwachen und amtliche Fahrzeuguntersuchungen durchführen. 

Unsere Standorte für Hauptuntersuchung

* Die Überprüfung erfolgt im Namen und für Rechnung der GTÜ. Die GTÜ ist Deutschlands größte amtlich anerkannte Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger, die sich seit der Prüfmonopolöffnung 1990 (neben TÜV/DEKRA) etabliert hat. Seitdem haben Autofahrer und Kfz-Betriebe eine weitere Alternative für die Durchführung der amtlichen Fahrzeuguntersuchungen (Hauptuntersuchung mit integrierter „Abgasuntersuchung“, Änderungsabnahmen, Sicherheitsprüfungen u.v.m.).