Gasprüfungen
Prüfungen an Gasanlagen von Verbrennungs­motoren
In § 41a (5) StVZO wird die Prüfung* von Gasanlagen geregelt. Hierdurch soll erreicht werden, dass notwendige Standards bei der Benutzung der Gasanlagen in Kraftfahrzeugen eingehalten werden.
Unsere Standorte
Sie erreichen uns an zehn verschiedenen Standorten in Arnstadt, Castrop-Rauxel, Dortmund, Erfurt, Gelsenkirchen, Hamm, Kamen, Lünen und Werne.
Folgende Prüfungen sind vorgeschrieben
Die Gassystemeinbauprüfung (GSP) ist bei Gasanlagen durchzuführen, wenn diese in einem Fahrzeug nachgerüstet worden ist.
Nach jeder Reparatur an der Gasanlage, nach Unfällen oder Brand, muss eine Gasanlagenprüfung (GAP) durchgeführt werden.
Im Rahmen der periodischen Fahrzeuguntersuchung (Hauptuntersuchung) an Fahrzeugen mit Gasanlagen ist eine wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP) notwendig. Die Durchführung dieser Gasprüfung ist nicht erforderlich, wenn eine Gassystemeinbauprüfung (GSP)oder eine Gasanlagenprüfung (GAP) maximal 12 Monate vor der Hauptuntersuchung durchgeführt wurde.
Die Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen, wie Wohnwagen und Reisemobilen, ist bei Installation, Instandhaltung und Betrieb durch das DVGW-Arbeitsblatt G 607 vorgeschrieben. Die Gültigkeit dieser Untersuchung beträgt 2 Jahre. Bitte vereinbaren Sie für diese Prüfungen einen Termin.