Leasing Rückgabe

Immer mehr Fahrzeuge auf deutschen Straßen sind geleast. Dieses Modell des Fahrzeugerwerbs erfreut sich zunehmender Beliebtheit, da man zu günstigen Konditionen einen modernen Neuwagen fahren kann.

 Allerdings gerät dabei häufig in Vergessenheit, dass man das Fahrzeug nicht besitzt, sondern lediglich geliehen hat. Wie bei allen geliehen Dingen kommt irgendwann der Zeitpunkt der Rückgabe. Bei einem Leasingfahrzeug ist die Rückgabe besonders vorzubereiten.

Vorbereitung ist das A & O bei der Leasing Rückgabe

In der Regel sind die Konditionen bereits im Vertrag fixiert und der Leasingnehmer weiß, was er für zu viel gefahrene Kilometer oder etwaige Schäden zu bezahlen hat. An dieser Stelle ist es wichtig, vorab einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen aufzusuchen und ein Leasingrückgabeprotokoll erstellen zu lassen. Hier werden Schäden und Verschleiß an einem geleasten Fahrzeug fachmännisch und objektiv festgestellt und dokumentiert.

Auf diese Weise verhindert man es, bei Rückgabe des geleasten Fahrzeugs mit ungerechtfertigten Reparaturforderungen konfrontiert zu werden. Des Weiteren kann man eventuell notwendige Reparaturen selbstständig durchführen lassen und somit viel Geld sparen. Das Kfz-Sachverständigenbüro Schumann bietet hierfür den Service des Leasingrückgabeprotokolls an.

Wichtiger Hinweis

Im Falle eines Unfalls während des Leasingzeitraums ist es wichtig, ein unabhängiges Schadengutachten vorlegen zu können. Dies ist z. B. zur Restwertevaluierung und/oder einer tatsächlichen Minderwertangabe unumgänglich.

FAQ zur Leasingrückgabe

Vor der Leasingrückgabe wird ein Zustandsbericht des geleasten Fahrzeugs erstellt und der tatsächliche Ist-Zustand des Fahrzeugs dokumentiert. Das Gutachten dient zur objektiven Beurteilung und beugt etwaigen Fehleinschätzungen durch das zurücknehmende Autohaus vor.

Das sich im Besitz des Leasingfahrzeugs befindende Autohaus hat umgekehrt eine objektive Schadenanalyse und im Falle einer Verpflichtung gegenüber der Leasinggesellschaft ein entsprechendes Dokument.

Es wird das komplette Fahrzeug untersucht. Der technische Zustand des geleasten Fahrzeugs wird gründlich geprüft. Gleiches gilt für den optischen Zustand, der vor der Leasing Rückgabe ebenfalls zu prüfen ist. Hier wird das Fahrzeug sowohl im Innenraum als auch von außen begutachtet und überprüft. Im Anschluss erhält der Leasingnehmer eine Dokumentierung über den Zustand des Leasingfahrzeugs.

  • Das Fahrzeug sollte im gereinigten Zustand vorgeführt werden.
  • Sämtliche Dokumente inkl. Schlüssel müssen vorliegen.
  • Sollte ein zweiter Reifensatz oder sonstiges vorhanden sein, sind diese unbedingt vorzuführen.
  • Das geleaste Fahrzeug sollte ca. 14 Tage vor der Abgabe begutachtet werden. Die Erstellung des Leasingrückgabeprotokoll ist innerhalb von 24 Stunden nach Besichtigung zustellbar. Somit hat man ausreichend Zeit, etwaige Reparaturen durchführen zu lassen. Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Sachverständigen hier beratend zur Seite.

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