Sicherheits­prüfung
Fristgerechte Sicherheitsprüfung* ohne Voranmeldung
Bitte beachten Sie, dass die Durchführung der Sicherheitsprüfung fristgerecht erfolgen muss.
Sollte die vorgeschrieben Frist einer Sicherheitsprüfung überschritten werden, bedeutet dies die zwingende Durchführung einer neuen Hauptuntersuchung plus die dazugehörige Sicherheitsprüfung.
Aufgrund der unterschiedlichen baulichen Besonderheiten an unseren Standorten, bitten wir Sie bei einer benötigten Sicherheitsprüfung vorher mit uns in Kontakt zu treten. Somit können wir Ihnen vorab mitteilen, ob die jeweilige Fahrzeuggröße am gewünschten Standort geprüft werden kann. Fahrzeuge bis 3,5 T können problemlos an allen Prüfstellen untersucht werden. Sie brauchen in dem Fall keine Voranmeldung.
Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, beraten wir Sie gerne.
*Die Überprüfung erfolgt im Namen und für Rechnung der GTÜ. Die GTÜ ist Deutschlands größte amtlich anerkannte Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger, die sich seit der Prüfmonopolöffnung 1990 (neben TÜV/DEKRA) etabliert hat. Seitdem haben Autofahrer und Kfz-Betriebe eine weitere Alternative für die Durchführung der amtlichen Fahrzeuguntersuchungen (Hauptuntersuchung mit integrierter „Abgasuntersuchung“, Änderungsabnahmen, Sicherheitsprüfungen u.v.m.).Unsere Standorte
Sie erreichen uns an zehn verschiedenen Standorten in Arnstadt, Castrop-Rauxel, Dortmund, Erfurt, Gelsenkirchen, Hamm, Kamen, Lünen und Werne.
Folgende Prüfungen sind vorgeschrieben
Die Gassystemeinbauprüfung (GSP) ist bei Gasanlagen durchzuführen, wenn diese in einem Fahrzeug nachgerüstet worden ist.
Nach jeder Reparatur an der Gasanlage, nach Unfällen oder Brand, muss eine Gasanlagenprüfung (GAP) durchgeführt werden.
Im Rahmen der periodischen Fahrzeuguntersuchung (Hauptuntersuchung) an Fahrzeugen mit Gasanlagen ist eine wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP) notwendig. Die Durchführung dieser Gasprüfung ist nicht erforderlich, wenn eine Gassystemeinbauprüfung (GSP)oder eine Gasanlagenprüfung (GAP) maximal 12 Monate vor der Hauptuntersuchung durchgeführt wurde.
Die Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen, wie Wohnwagen und Reisemobilen, ist bei Installation, Instandhaltung und Betrieb durch das DVGW-Arbeitsblatt G 607 vorgeschrieben. Die Gültigkeit dieser Untersuchung beträgt 2 Jahre. Bitte vereinbaren Sie für diese Prüfungen einen Termin.