Typgenehmigung*

Die Typgenehmigung ist die Verordnung (EU) Nr. 2018/858 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge. Diese ist seit dem 01.09.2020 gültig und hebt Richtlinie 2007/46/EG auf.

Wenn Sie eine Betriebserlaubnis benötigen, kann ein Gutachten als Grundlage für die Erteilung einer Betriebserlaubnis* Ihres Fahrzeugs notwendig werden. Der Technische Dienst der Schumann-Prüf GmbH hilft Ihnen bei Fragen und auch mit einem professionellen Gutachten weiter. 

Was ist eine Typgenehmigung?

Bei einer Typgenehmigung handelt es sich um die Erteilung einer Betriebserlaubnis für einen Fahrzeugtyp innerhalb der europäischen Union. Jedes Fahrzeugmodell wird vor der Serienproduktion auf Herz und Nieren geprüft. Unter Berücksichtigung der EU-Verordnung und sonstigen Vorschriften wird im Anschluss die jeweilige Genehmigungsbehörde mit der Zulassung des Fahrzeugtyps konfrontiert und bei Erfüllung aller verordnungsrelevanten Kriterien die Betriebserlaubnis erteilt.

Hierzu muss ein Fahrzeughersteller den Technischen Dienst beauftragen, eine Prüfung des Fahrzeugtypen vorzunehmen.

Dieses Gutachten ist die Grundlage für die Erteilung einer Betriebserlaubnis und wird bei einer Genehmigungsbehörde innerhalb der Europäischen Union eingereicht.

Unsere Standorte für Typgenehmigung

* Das Gutachten erfolgt durch einen Unterschriftberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ