Unfallgutachten und Schadengutachten
- Wir sichern Ihre Ansprüche
- Wir unterstützen Sie bei allen Formalitäten
- Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht
Unfallgutachten in Dortmund beim Sachverständigenbüro Schumann – Ihre Experten für Schadengutachten
Ein Verkehrsunfall bringt viele Fragen mit sich – vor allem, wenn es um die Schadenabwicklung mit der gegnerischen Versicherung geht. Ob Schuldfrage, Reparaturkosten oder Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung: Ein fachlich korrektes Gutachten ist die Grundlage für eine schnelle und faire Lösung.
Beim Sachverständigenbüro Schumann sind wir Ihre zuverlässigen Experten für Unfallgutachten und Schadengutachten in Dortmund. Unsere erfahrenen und unabhängigen Gutachter bieten Ihnen eine umfassende Schadenbewertung und damit die Grundlage, um Ihre Ansprüche durchzusetzen – professionell, präzise und unkompliziert.

Die Bedeutung eines professionellen Schadengutachtens
Ein Verkehrsunfall kann jederzeit und überall passieren und bringt für die Betroffenen zahlreiche Schwierigkeiten mit sich. In solch einer Situation ist es wichtig, alle Schäden am Fahrzeug genau erfassen zu lassen. Ein unabhängiges Gutachten gibt Ihnen Klarheit über den tatsächlichen Schaden und hilft, Ihre Ansprüche korrekt und vollständig durchzusetzen. Es stellt sicher, dass keine wichtigen Details übersehen werden und dient als fundierte Grundlage für die folgende Schadenregulierung.
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Dokumentation des Schadensumfangs: Ein Unfallgutachten dokumentiert nicht nur offensichtliche Beschädigungen, sondern auch verdeckte Defekte, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Unsere Gutachter prüfen Karosserie, Technik und Sicherheitsfunktionen gründlich, um ein vollständiges Bild des Schadens zu erhalten.
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Neutrale Beweissicherung: Ein Unfallgutachten dient als wichtiges Beweismittel in der Kommunikation bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Als unabhängiges Sachverständigenbüro in Dortmund garantieren wir eine objektive Bewertung, die sowohl vor Gericht als auch bei Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung Bestand hat.
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Grundlage für Versicherungsansprüche: Die Abwicklung mit der Versicherung erfolgt auf Basis der im Gutachten enthaltenen Daten: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Reparaturdauer und Restwert. Ohne ein qualifiziertes Gutachten riskieren Sie finanzielle Einbußen durch unvollständige Entschädigung.
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Grundlage für weitere Entscheidungen: Ob Reparatur oder Ersatzbeschaffung – ein gutes Gutachten hilft Ihnen, die wirtschaftlich sinnvollste Entscheidung zu treffen. Besonders bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen ist eine vollständige Schadenaufnahme entscheidend.
Schadengutachten in Dortmund – Grundlage für die Schadensabwicklung und Wertermittlung
Ein Schadengutachten ist die Voraussetzung für eine korrekte Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall. Es bildet die Basis für die Berechnung möglicher Ansprüche wie Wertminderung oder Wiederbeschaffungswert – insbesondere bei Haftpflichtschäden. Im Gutachten werden alle schadenrelevanten Merkmale Ihres Fahrzeugs sorgfältig und nachvollziehbar erfasst. Dazu gehören neben offensichtlichen Schäden auch technische oder strukturelle Beeinträchtigungen, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind.
Beim Sachverständigen Schumann erhalten Sie ein Schadengutachten, das den höchsten Qualitätsansprüchen genügt. Unsere erfahrenen Gutachter arbeiten mit Präzision und Fachkenntnis, um Ihnen ein verlässliches und detailliertes Unfallgutachten und Schadengutachten zu erstellen, das Ihnen nicht nur den finanziellen Ausgleich sichert, der Ihnen zusteht, sondern auch spätere Nachteile vermeidet – etwa bei einem Weiterverkauf oder Leasingrücklauf.Unfallgutachten Dortmund – für eine fundierte Schadenbewertung

Die Leistungen unserer Schadengutachten im Überblick
- Detaillierte Begutachtung des Fahrzeugs inkl. Fotodokumentation
- Einschätzung von Reparaturkosten und -dauer
- Ermittlung von Wiederbeschaffungswert und Restwert
- Bewertung von Wertminderung und Nutzungsausfall
- Prüfung von Reparaturrechnungen
- Bei Totalschaden: Einschätzung der Wiederbeschaffungsdauer
Unsere umfassenden Gutachten-Dienstleistungen


Oldtimer benötigen eine besonders sorgfältige Bewertung, da sie über individuelle Merkmale und oft auch über einen besonderen emotionalen und finanziellen Wert verfügen. Wir erstellen aussagekräftige Oldtimer Gutachten zur Absicherung bei Kauf, Verkauf oder Versicherungsangelegenheiten – immer mit Blick auf den Erhalt und die Historie des Fahrzeugs.

Lackschäden können den Wert und die Ästhetik eines Fahrzeugs erheblich beeinträchtigen. Unsere Experten prüfen Lackoberflächen auf Kratzer, Dellen, Lackabweichungen und unsachgemäße Reparaturen. Das Lackgutachten kann als Beweismittel in Auseinandersetzungen mit Werkstätten oder Versicherungen dienen und schafft Klarheit bei der Schadensbewertung.
Schadengutachten beim Sachverständigenbüro Schumann: schnell, professionell, rechtssicher
Beim Sachverständigenbüro Schumann stehen Ihnen geprüfte Kfz-Sachverständige zur Seite, die sich mit den Anforderungen an ein Unfallgutachten bestens auskennen.
- schnelle Terminvergabe
- unabhängige und objektive Begutachtung
- rechtssichere Dokumentation für Versicherungen und Gerichte
- persönliche Betreuung und transparente Kommunikation
Kontaktieren Sie uns unter 0231 / 981 023 0 und vereinbaren Sie Ihren Termin für ein Unfallgutachten oder Schadengutachten in Dortmund.
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Unsere Standorte
Beim Sachverständigenbüro Schumann legen wir großen Wert auf Genauigkeit, Unabhängigkeit und Professionalität. Unsere Gutachten sind anerkannt und werden von gegnerischen Versicherungen und Gerichten geschätzt. Kontaktieren Sie uns noch heute unter 0231 / 981 023 0, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und ein Gutachten zu vereinbaren.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich von unseren qualifizierten Sachverständigen unterstützen.
Sie erreichen uns an zehn verschiedenen Standorten in Arnstadt, Castrop-Rauxel, Dortmund, Erfurt, Gelsenkirchen, Hamm, Kamen, Lünen, Werl und Werne.
FAQ zum Unfallgutachten
- Ziehen Sie die Polizei hinzu, um die Unfallursache und auch die Unfallschuld zweifelsfrei zu klären.
- Vermeiden Sie es, die gegnerische Versicherung zu kontaktieren.
- Nehmen Sie sobald wie möglich Kontakt zu uns auf – im Bestfall schon an der Unfallstelle.
- Wir vereinbaren einen Termin zur Schadenbegutachtung Ihres Unfallfahrzeugs. Ort und Termin bestimmen Sie selbst. Ein KFZ Schadengutachter nimmt sich der Sache dann an.
- Wir kümmern uns im Anschluss um den Versand Ihres Gutachtens und um unsere Bezahlung durch die gegnerische Versicherung.
- Weiterhin stehen wir für Stellungnahmen zur Verfügung, wenn die gegnerische Versicherung Fragen hat oder nicht gerechtfertigte Kürzungen Ihrer Schadenssumme anstreben sollte.
Die Kosten für das Unfallgutachten übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers. Dieses Vorgehen ist gesetzlich festgelegt. Ihnen als Unfallgeschädigtem entstehen keine Kosten.
Ausschließlich im Kaskofall ist die eigene Versicherung weisungsbefugt, das heißt, dass die Versicherung vorschreiben kann, welcher Gutachter das Gutachten erstellen darf.
Auch ohne Beteiligung von Versicherungsparteien steht es Ihnen frei, jederzeit eine Schadens- oder Unfallbegutachtung in Auftrag zu geben.
Der Kostenvoranschlag zur Beseitigung der Schäden folgt dann im nächsten Schritt.
Sobald Sie in ein Unfallgeschehen verwickelt sind, an dem sie keine Schuld tragen, sollten Sie ein Unfallgutachten beauftragen. Es dient als Beweissicherung. Um ihre Ansprüche bei der Versicherung Ihres Unfallgegners durchsetzen zu können, ist ein unabhängiges Schadengutachten unumgänglich. Erst recht dann, wenn das Fahrzeug geleast oder finanziert ist oder zum Verkauf steht. Damit werden Schäden am Fahrzeug detailliert aufgelistet. Mit diesem Gutachten können Sie sich weiterhin gegen unberechtigte Kürzungen wehren.
Als Faustregel gilt: Ein Gutachten ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, steht Ihnen aber als Unfallgeschädigter zu. Sobald sich ein Schaden ereignet hat und sobald die sogenannte Bagatellschadengrenze von 750€ überschritten ist, sollten Sie ein Unfallgutachten in Auftrag geben.
Bei einem Schaden- oder Unfallgutachten werden sämtliche dem Schadensereignis zuzuordnende Schäden dokumentiert und von einem Gutachter festgehalten. Es wird außerdem der Wiederbeschaffungswert oder gegebenenfalls die Wertminderung ermittelt. Im Anschluss wird das Gutachten dann vom Kfz-Sachverständigenbüro Schumann an die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers weitergegeben.
Ja. Wird das Gutachten von der gegnerischen Versicherung beanstandet, stehen die Gutachter für Stellungnahmen zur Verfügung. Hier können die erhobenen Beanstandungen dann sachgemäß und professionell widerlegt werden.
Die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs und weitere Folgekosten trägt die Versicherung der Gegenseite.
Als Unfallgeschädigter haben Sie ein Recht auf folgendes:
- Die Erstellung eines unabhängigen Gutachtens durch einen qualifizierten Gutachter Ihrer Wahl
- Die freie Wahl über den Ort der Reparatur
- Freie Wahl über Reparatur oder Erstattung
- 100% Anspruch auf die Erstattung der Wertminderung ihres Fahrzeugs. Das ist gerade bei Leasingfahrzeugen besonders wichtig.
- Anspruch auf eine Erstattung der Nutzungsausfallgruppe (finanzieller Ausgleich, weil das eigene Fahrzeug nicht nutzbar ist) oder die Kostenübernahme für ein angemessenes Ersatzfahrzeug.
- Was passiert, wenn mein Auto nach dem Unfall ein Totalschaden ist?
Wird Ihr Fahrzeug nach dem Unfall als Totalschaden deklariert, haben Sie für den Zeitraum bis zur Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Die Dauer der Ersatzbeschaffung ist ebenfalls Bestandteil des Gutachtens.
Der Unfallverursacher hat keine Einflussnahme auf die Wahl des Gutachters. Im Kaskofall hängt diese von den Konditionen des Versicherungsvertrags ab.
Sobald Sie selbst Unfallverursacher sind, gilt der Unfall als Haftpflichtschaden. In dem Fall entschädigt Ihre Versicherung den Unfallgegner.
Typische Haftpflichtschäden sind zum Beispiel: Abschleppkosten, Reparatur, Mietwagen oder Kauf eines gleichwertigen Autos bei einem Totalschaden. Auch den Rechtsbeistand des Unfallgegners zahlt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung in diesem Fall.
Außerdem ersetzt sie mögliche Schäden an Gebäuden, die durch den Unfall entstanden sind. Haben sich Menschen verletzt – auch Mitfahrer –, dann bezahlt Ihre Kfz-Haftpflicht die Heilkosten, das Schmerzensgeld, einen Verdienstausfall und sogar die Ausfallrente.