Was wird beim Teilegutachten* kontrolliert?

Ein Teilegutachten ist eine wichtige Voraussetzung für die Zulassung nachträglich verbauter oder veränderter Fahrzeugteile.

Gerade bei Bauteilen, die nicht zur serienmäßigen Ausstattung eines Fahrzeugs gehören, ist eine Änderungsabnahme und Begutachtung der Teile nach § 19 und § 21 StVZO* vorgeschrieben.

Lassen Sie Ihre Teilegutachten professionell vom Expertenteam der Schumann-Prüf GmbH durchführen. Damit stellen Sie akkurates und seriöses Tuning sicher und haben für die Zulassung das entsprechende Gutachten zur Hand, das die korrekte Verwendung bestätigt.

Für ein Teilegutachten werden alle nachträglich und/oder zusätzlich eingebauten Fahrzeugteile kontrolliert und geprüft. Dabei achten die Unterschriftsberechtigten auf alle vorgeschriebenen Verordnungen und Richtlinien, die für eine korrekte Begutachtung notwendig sind. *Die Überprüfung erfolgt im Namen und für Rechnung der GTÜ. Die GTÜ ist Deutschlands größte amtlich anerkannte Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger, die sich seit der Prüfmonopolöffnung 1990 (neben TÜV/DEKRA) etabliert hat. Seitdem haben Autofahrer und Kfz-Betriebe eine weitere Alternative für die Durchführung der amtlichen Fahrzeuguntersuchungen (Hauptuntersuchung mit integrierter „Abgasuntersuchung“, Änderungsabnahmen, Sicherheitsprüfungen u.v.m.).

Unsere Standorte

Sie erreichen uns an zehn verschiedenen Standorten in Arnstadt, Castrop-Rauxel, Dortmund, Erfurt, Gelsenkirchen, Hamm, Kamen, Lünen und Werne.

Castrop-Rauxel
Gelsenkirchen

FAQ zu Teilegutachten