Teilegutachten*

Ein Teilegutachten ist eine wichtige Voraussetzung für die Zulassung nachträglich verbauter oder veränderter Fahrzeugteile.

Gerade bei Bauteilen, die nicht zur serienmäßigen Ausstattung eines Fahrzeugs gehören, ist eine Änderungsabnahme und Begutachtung der Teile nach § 19 und § 21 StVZO* vorgeschrieben.

Lassen Sie Ihre Teilegutachten professionell vom Expertenteam der Schumann-Prüf GmbH durchführen. Damit stellen Sie akkurates und seriöses Tuning sicher und haben für die Zulassung das entsprechende Gutachten zur Hand, das die korrekte Verwendung bestätigt.

Was wird beim Teilegutachten kontrolliert?

Für ein Teilegutachten werden alle nachträglich und/oder zusätzlich eingebauten Fahrzeugteile kontrolliert und geprüft. Dabei achten die Unterschriftsberechtigten auf alle vorgeschriebenen Verordnungen und Richtlinien, die für eine korrekte Begutachtung notwendig sind.

FAQ zu Teilegutachten

Im Teilegutachten wird dargelegt, ob die am Fahrzeug durchgeführten Tuningmaßnahmen den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung entsprechen.

Sie benötigen ein Teilegutachten durch einen erfahrenen Unterschriftsberechtigten, sobald Sie an einem Fahrzeug Teile nachträglich oder zusätzlich verbauen. Das Teilegutachten muss dann für die Änderungsabnahme vorliegen, um die Fahrzeugpapiere anpassen lassen zu können.

Häufige Gründe für die Erstellung eines Teilegutachtens:

  • Sonderräder
  • Fahrwerke/Tieferlegungsfedern
  • Karosserieanbausätze
  • Spoiler

Wichtig: Ein Teilegutachten ist immer mit einer Änderungsabnahme verknüpft, die im Anschluss folgen muss. Diesen Service bieten die Unterschriftsberechtigten GTÜ-Prüfingenieure der Schumann-Prüf GmbH.

  • ABE: Jedes Auto erhält eine allgemeine Betriebserlaubnis, die bei unverändertem Zustand des Fahrzeugs bis zum Erlöschen der Betriebserlaubnis gültig ist. Auch Fahrzeugteile wie Felgen haben eine eigene ABE, die in der Regel schon vom Hersteller durch eine eingeholte Genehmigung bestätigt wird. Diese wird in der Regel beim Kauf mitgeliefert. Sollte dies nicht der Fall sein, ist ein Felgen Gutachten erforderlich.
  • EG bzw. ECE-Genehmigung: Die EG bzw. ECE Genehmigungen sind sogenannte Systemgenehmigungen. Diese Systemgenehmigungen gelten für einzelne Baugruppen, die nach einer bestimmten EG/ECE-Richtlinie geprüft und genehmigt wurden.
  • Teilegutachten: Das Teilegutachten wird für nachträgliche/zusätzliche Bauteile an Fahrzeugen erstellt. Gutachten stellen Technische Dienste von TÜV, DEKRA, GTÜ und anderen Prüforganisationen aus. Die Schumann-Prüf GmbH arbeitet im Namen und für Rechnung der GTÜ.
  • Einzeleintragung/Einzelabnahme: Eine Einzelabnahme wird dann nötig, wenn es für Ihr Bauteil keine ABE oder ein Teilegutachten seitens des Herstellers gibt. In diesem Fall ist eine ausführliche Prüfung durch einen Unterschriftsberechtigten notwendig. Wenn Sie den Anbau außergewöhnlicher Teile planen, macht es vor dem Kauf Sinn, sich bei den Experten des Technischen Dienstes der Schumann-Prüf GmbH eine Einschätzung über die Zulassungswahrscheinlichkeit geben zu lassen.

Die Kosten für ein Teilgutachten hängen vom Prüfaufwand ab, deshalb gibt es dafür keinen Pauschalpreis. Sie sollten mit 175€ netto pro angefangene Stunde rechnen.

Ja, auch für einzelne Tuningteile werden Gutachten erstellt, die dann in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen. Ist ein Teil nachträglich oder zusätzlich verbaut, benötigen Sie dafür ein Teilegutachten. Jedes Teil benötigt ein eigenes Gutachten.

Hersteller liefern Teilegutachten häufig mit

In der Regel liegt allen zusätzlichen Fahrzeugteilen schon beim Kauf ein entsprechendes Teilegutachten bei – hier übernehmen also die Hersteller diesen Service für Sie. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine professionelle Begutachtung vorgeschrieben.

Nein, für Originalfelgen ist kein zusätzliches Teilgutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis nötig, auch wenn diese an einem anderen Fahrzeug angebracht werden.

Wenn Sie allerdings darüber hinaus andere, nicht originale Felgen verbauen, kann ein Felgengutachten nötig werden. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit beim fachkundigen Team der Schumann-Prüf GmbH beraten lassen.

Wenn Ihr Fahrzeug nachträglich oder zusätzlich verbaute Teile aufweist und getunt wurde, benötigen sie folgende Papiere:

  • ABE: Allgemeine Betriebserlaubnis, also den Nachweis, dass das Fahrzeug der StVZO entspricht
  • Teilegutachten für nachträglich oder zusätzlich angebrachte Bauteile, oder auch Einzelabnahmen
  • EG/ECE Genehmigungen: Systemgenehmigungen


Liegen diese Papiere vor, steht einer Zulassung (umgangssprachlich auch „TÜV-Eintragung“) nichts im Wege. Die Kosten dafür belaufen sich in der Regel zwischen 35€ und 70€. Das hängt allerdings vom zuzulassenden Fahrzeugteil ab. Normale Eintragungen sind günstiger als Einzelabnahmen.

Wird ein Fahrzeug mit nicht eingetragenen oder zugelassenen Fahrzeugteilen bei einer Kontrolle angetroffen, kann das für den Fahrzeughalter teuer werden. Neben Geldstrafen kann hier sogar die Stilllegung des Wagens drohen. Um abgesichert zu sein, ist eine akribische Begutachtung der zusätzlichen Fahrzeugteile unumgänglich.

Hilfe bei der Auswahl passender Fahrzeugteile liefert Ihnen zum Beispiel der VDAT e.V. (Berufsverband der vom Fahrzeughersteller unabhängigen Tuning- und Autozubehörindustrie). Der Berufsverband ist ein Zusammenschluss aus Unternehmen der Tuning -und Zubehörindustrie und Fördermitgliedern aus der Zulieferindustrie. 

Sie finden hier einen sehr hilfreichen Ratgeber zu sicherem und seriösen Tuning und weitere hilfreiche Informationen. 

Unsere Standorte für Teilegutachten

* Das Gutachten erfolgt durch einen Unterschriftberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ