Schwertransport­genehmigung

Wer genehmigt Schwertransporte?

Für einen Schwertransport benötigen Sie eine Genehmigung der Bezirksregierung und eine Ausnahmegenehmigung für übermäßige Straßennutzung der örtlichen Zulassungsstelle. Dafür erstellt die Schumann-Prüf GmbH das erforderliche Gutachten*. Dabei werden unter anderem die technischen Anforderungen des Fahrzeugs und die Einhaltung von Betriebsvorschriften zur Ladungssicherung überprüft.

Gerne können Sie dafür telefonisch einen Termin vereinbaren, um mit den professionellen Gutachtern über Ihr Vorhaben zu sprechen, bevor dann die Prüfung erfolgt und ein entsprechendes Gutachten ausgestellt wird.

Eine Schwertransportgenehmigung besteht im Wesentlichen aus zwei wichtigen Bestandteilen.

  • Zunächst benötigen Sie eine Genehmigung der Bezirksregierung gemäß § 70 der STVZO für den jeweiligen Schwer- bzw. Großtransport. Zuständig ist die jeweilige Bezirksregierung, in deren Bereich der genehmigungspflichtige Transport beginnt.
  • Weiterhin wird eine Ausnahmegenehmigung für eine übermäßige Straßennutzung nach § 29 STVO der örtlichen Zulassungsstelle erforderlich.

Dieser Paragraph besagt, dass der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, einer Erlaubnis bedarf. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauweise dem Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld gewährt.

Im Vorfeld der Schwertransport Genehmigung ist eine Begutachtung und die Erstellung eines entsprechenden Gutachtens notwendig, die von der Schumann-Prüf GmbH unkompliziert und flexibel durchgeführt werden kann.

Unsere Standorte

Sie erreichen uns an zehn verschiedenen Standorten in Arnstadt, Castrop-Rauxel, Dortmund, Erfurt, Gelsenkirchen, Hamm, Kamen, Lünen und Werne.

Castrop-Rauxel
Gelsenkirchen

FAQ zu Schwertransport­genehmigungen