Schwertransportgenehmigung
Wer genehmigt Schwertransporte?
Für einen Schwertransport benötigen Sie eine Genehmigung der Bezirksregierung und eine Ausnahmegenehmigung für übermäßige Straßennutzung der örtlichen Zulassungsstelle. Dafür erstellt die Schumann-Prüf GmbH das erforderliche Gutachten*. Dabei werden unter anderem die technischen Anforderungen des Fahrzeugs und die Einhaltung von Betriebsvorschriften zur Ladungssicherung überprüft.
Gerne können Sie dafür telefonisch einen Termin vereinbaren, um mit den professionellen Gutachtern über Ihr Vorhaben zu sprechen, bevor dann die Prüfung erfolgt und ein entsprechendes Gutachten ausgestellt wird.
Eine Schwertransportgenehmigung besteht im Wesentlichen aus zwei wichtigen Bestandteilen.
- Zunächst benötigen Sie eine Genehmigung der Bezirksregierung gemäß § 70 der STVZO für den jeweiligen Schwer- bzw. Großtransport. Zuständig ist die jeweilige Bezirksregierung, in deren Bereich der genehmigungspflichtige Transport beginnt.
Weiterhin wird eine Ausnahmegenehmigung für eine übermäßige Straßennutzung nach § 29 STVO der örtlichen Zulassungsstelle erforderlich.
Dieser Paragraph besagt, dass der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, einer Erlaubnis bedarf. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauweise dem Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld gewährt.
Im Vorfeld der Schwertransport Genehmigung ist eine Begutachtung und die Erstellung eines entsprechenden Gutachtens notwendig, die von der Schumann-Prüf GmbH unkompliziert und flexibel durchgeführt werden kann.
Unsere Standorte
Sie erreichen uns an zehn verschiedenen Standorten in Arnstadt, Castrop-Rauxel, Dortmund, Erfurt, Gelsenkirchen, Hamm, Kamen, Lünen und Werne.
FAQ zu Schwertransportgenehmigungen
- Um einen Schwertransport durchführen zu können, ist ein Gutachten erforderlich. Weiterhin benötigen Sie:
eine Genehmigung der Bezirksregierung gemäß § 70 der STVZO
Ausnahmegenehmigung für eine übermäßige Straßennutzung nach § 29 STVO der örtlichen Zulassungsstelle
Einerseits ist eine Erlaubnis zum Inverkehrbringen des Groß- oder Schwertransports erforderlich, andererseits muss der eigentliche Transport genehmigt werden.Eine Erlaubnis wird erteilt, wenn der Groß- oder Schwertransport nicht mit dem Zug oder einem Schiff möglich ist bzw. ein Transport auf Schienen oder auf dem Wasser deutlich teurer wäre.Weiterhin wird die Genehmigung erteilt, wenn auf dem gesamten Streckenabschnitt des Transports angemessene Straßenverhältnisse sichergestellt werden können.Außerdem ist eine Genehmigung möglich, wenn es sich um nicht teilbare Großladungen handelt, die im Ganzen transportiert werden müssen.
Die Kosten für ein Gutachten für eine Groß- oder Schwertransportgenehmigung hängen vom Aufwand der Prüfingenieure ab und variiert je nach Umfang des Gutachtens. Das beinhaltet allerdings noch nicht die Kosten der Genehmigung bei den entsprechenden Behörden.
Unternehmen, deren Hauptaugenmerk auf Schwerlastransporten liegt und die keinen einmaligen Transport durchführen, können sich Dauergenehmigungen ausstellen lassen. Diese sind in der Regel kennzeichengebunden und gelten so nur für dieses eine begutachtete Fahrzeug. Ist ein LKW länger als 23 Meter, breiter als drei Meter, mehr als vier Meter hoch und überschreitet ein Gewicht von 41,8 Tonnen, sind immer Einzelgenehmigungen erforderlich.
Schwer- und Großtransporte sind Fahrzeuge, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten oder deren Bauart dem Fahrzeugführer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.