H-Kennzeichen*

Oldtimer Gutachten durch die Schumann-Prüf GmbH

  • Oldtimer Gutachten zur Erlangung eines H-Kennzeichens durch die Schumann Prüf GmbH*
  • Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung durch die Schumann Prüf GmbH*

Ein Oldtimer Gutachten gibt Aufschluss darüber, ob Ihr Fahrzeug den Anforderungen entspricht, als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut zu dienen. Um ein Fahrzeug als Oldtimer zuzulassen, bedarf es eines “Gutachtens für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer” nach § 23 StVZO. Davon hängt ab, ob Ihr Fahrzeug ein H-Kennzeichen bekommt. 

Seit dem 01.03.2007 ist die Schumann-Prüf GmbH als Vertragspartner der GTÜ* berechtigt, diese Gutachten zu erstellen. Wir bieten diese hoheitliche Untersuchung an allen Prüfstellen unserer Unternehmensgruppe an.

FAQ: Wichtige Informationen zum H-Kennzeichen

Ein Oldtimer bekommt ein H-Kennzeichen, wenn es sich bei dem Fahrzeug (unabhängig davon, ob es sich um Auto, Motorrad oder auch Traktor handelt) um ein nachweislich mindestens 30 Jahre altes Kfz handelt, dessen Merkmale den Vorgaben eines Oldtimers laut Gutachten entsprechen.

Wichtig ist unter anderem, dass das Fahrzeug weitestgehend dem Originalzustand entspricht und sich in einem guten Erhaltungszustand befindet. Wird dies durch die Prüfstelle bestätigt, erhält der Fahrzeughalter die Berechtigung, den Oldtimer mit einem H-Kennzeichen anzumelden. Das H steht in diesem Fall für „historisch“ und weist das Kfz als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut aus.

Vorteile eines H-Kennzeichens:

  • Steuervergünstigungen
  • Geringere Umweltauflagen (keine grüne Plakette nötig)
  • Das Fahrzeug darf auch ohne Katalysator gefahren werden
  • Preiswerte Kfz-Versicherungen

Ja. Bitte beachten Sie, dass das “Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer” immer die Hauptuntersuchung beinhaltet, somit sollten Sie die Untersuchungstermine möglichst aufeinander abstimmen. Die “AU”, sollte sie in einer Werkstatt unabhängig von der HU durchgeführt werden, darf zum Vorführungstermin maximal 2 Monate alt sein.

Ein Oldtimer Gutachten kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. 

  1. Ein Gutachten weist nach, dass Ihr Oldtimer die Vorgaben erfüllt, die von der Zulassungsbehörde für die Vergabe eines H-Kennzeichens vorgegeben sind. Eine Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal zugelassen wurde.
  2. Mit einem Oldtimer Gutachten können Sie außerdem den aktuellen Wert Ihres Fahrzeugs professionell einschätzen lassen.
  3. Regelmäßige Gutachten stellen den Ist-Zustand Ihres Oldtimers immer wieder aufs Neue fest. So behalten Sie den aktuellen Wert des Fahrzeugs immer im Blick.
  4. Ein Wertgutachten hilft außerdem bei der Berechnung der Höhe Ihrer Kfz-Versicherungssumme.

Sie können Ihren Oldtimer ganz einfach wieder zulassen, wenn Ihr Fahrzeug nicht länger als sieben Jahre stillgelegt war. Dann reicht der Nachweis einer gültigen HU für die erneute Zulassung. Nach sieben Jahren werden die Fahrzeugdaten aus dem Zentralen Register des Kraftfahrt-Bundesamtes gelöscht. Dann ist eine sogenannte „Vollabnahme“ zur Prüfung der Verkehrstüchtigkeit Ihres Oldtimers vorgeschrieben.

Unsere Standorte für H-Kennzeichen

* Die Überprüfung erfolgt im Namen und für Rechnung der GTÜ. Die GTÜ ist Deutschlands größte amtlich anerkannte Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger, die sich seit der Prüfmonopolöffnung 1990 (neben TÜV/DEKRA) etabliert hat. Seitdem haben Autofahrer und Kfz-Betriebe eine weitere Alternative für die Durchführung der amtlichen Fahrzeuguntersuchungen (Hauptuntersuchung mit integrierter „Abgasuntersuchung“, Änderungsabnahmen, Sicherheitsprüfungen u.v.m.).