Prüfungen an Gasanlagen von Verbrennungs­motoren

In § 41a (5) StVZO wird die Prüfung* von Gasanlagen geregelt. Hierdurch soll erreicht werden, dass notwendige Standards bei der Benutzung der Gasanlagen in Kraftfahrzeugen eingehalten werden.

Unsere Standorte

Sie erreichen uns an zehn verschiedenen Standorten in Arnstadt, Castrop-Rauxel, Dortmund, Erfurt, Gelsenkirchen, Hamm, Kamen, Lünen und Werne.

Castrop-Rauxel
Gelsenkirchen

Folgende Prüfungen sind vorgeschrieben